Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Zu den im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf
wird festgestellt:
Reduzierung der zulässigen Wohngebäude von 5 auf 4 bzw. 3:
Bei der Darstellung von 5 Wohngebäuden im Vorentwurf handelt es sich
lediglich um einen Bebauungsvorschlag. Die Zahl der möglichen Gebäude wird
durch die Festsetzung des Bebauungsplanes zur zulässigen Grundflächenzahl sowie
durch bauordnungsrechtliche Vorschriften wie z.B. Abstandsflächen
reglementiert.
Verlegung der Zufahrt an die Ostseite:
Eine Verlegung des privaten Erschließungsweges an die Ostseite der
Grundstücke ist aus städtebaulichen wie ökologischen Gründen nicht sinnvoll.
Die Länge des Weges und damit die versiegelten Flächen würden sich nahezu
verdoppeln. Auch würde diese Variante zu Lasten der festgesetzten Grünfläche
gehen.
Breite des Zufahrtsweges:
Der Bebauungsplanvorentwurf sieht eine Breite des privaten
Erschließungsweges von 4,0 m vor. Damit ist auch eine Zufahrt von
Rettungsdiensten und Lieferfahrzeugen möglich.
Anordnung der Wegeverbindungen auf dem Grundstück selbst:
Alle notwendigen Wege zur inneren Erschließung können auf den
Baugrundstücken angeordnet werden. Der Bebauungsplan sieht eine Nutzung von
Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches nicht vor. Allerdings kann durch
den Bebauungsplan auch nicht verhindert werden, dass eingetragene Geh- und
Fahrtrechte auch genutzt werden.
Anbindung des südlichen Hauses an die Kreisstraße Lau 14:
Eine Anbindung an die Kreisstraße LAU 14 ist aufgrund der topographischen
Verhältnisse – vorhandene Böschung – nicht sinnvoll. Außerdem handelt es sich
bei der Böschung um ein amtlich kartiertes Biotop, dass durch eine
Straßenanbindung durchschnitten werden müsste.
2.
Es wird
festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange keine Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden
von
- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund Naturschutz OG Lauf
3.
Zu den
Äußerungen der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde wird
festgestellt:
Die
Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wurde vom Stadtrat bereits
am 27.06.2013 beschlossen und wird im
Rahmen eines anstehenden Änderungsverfahrens in
verschiedenen Teilbereichen umgesetzt.
Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:
Fachstelle für technische Aufgaben:
Es wird analog zum Bebauungsplan Nr. 17 „Mangarten“ eine naturrote, matte
Dacheindeckung vorgegeben.
Die Festsetzung der Firstrichtung wird für nicht erforderlich gehalten, da zum
Einen das Baugebiet trotz der Ortsrandlage vom Außenbereich nicht einsehbar ist
und zum Anderen den Bauherren die Dachausrichtung zur Solarnutzung ermöglicht
werden soll.
Die Höhe von Einfriedungen wird auf 1,25 m begrenzt, Maschenzäune o.ä. entlang
öffentlicher Verkehrsflächen sind nicht zulässig.
Garagen und Nebengebäude sollen außerhalb der Baugrenzen nur ausnahmsweise
zugelassen werden.
Naturschutz:
Ein Umweltbericht unter Berücksichtigung der Vorgaben wurde mittlerweile
erstellt. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wird derzeit
durchgeführt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wurde beteiligt.
Einwendungen zur Bebauung wurden nicht erhoben.
Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird festgestellt:
Eine Trennkanalisation ist aufgrund eines fehlenden Vorfluters in diesem
Bereich wirtschaftlich nicht umsetzbar. Grundsätzlich muss das
Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken versickert werden. Nur wenn
aufgrund der Bodenverhältnisse eine Versickerung unmöglich ist, kann
Niederschlagswasser ausnahmsweise in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Dies wird durch ein Bodengutachten geprüft.
Zu den Äußerungen der N-ERGIE Netz GmbH wird festgestellt:
Die Hinweise werden in die Festsetzungen zum Bebauungsplan bzw. in die
Begründung übernommen.
Zu den Äußerungen der Deutsche Telekom AG, Nürnberg wird festgestellt:.
Im Bebauungsplan wird der private Erschließungsweg als eine mit einem
Leitungsrecht zu belastende Fläche festgesetzt.
Auf die Notwendigkeit der Eintragung einer Dienstbarkeit wird in der Begründung
hingewiesen.
Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
wird festgestellt:
Eine geeignete Fläche aus dem Ökokonto kann für eine Ersatzaufforstung zur
Verfügung gestellt werden.
Die Kosten hierfür sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.
Zu den Äußerungen des Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und
Frühgeschichte, Nürnberg wird festgestellt:
Die entsprechenden Hinweise werden in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Zu den Äußerungen des Herrn Kreisbrandrat Norbert Thiel wird festgestellt:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
4.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 für das Baugebiet „Am Mangarten II“ im Ortsteil
Günthersbühl in der Fassung vom 22.07,2014 wird beschlussmäßig gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 29.04.2014 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 103 für das Baugebiet „Am Mangarten II“ aufzustellen und
im Aufstellungsverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen
Auslegung des Vorentwurfs vom 22.05.2014 bis zum 06.06.2014 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden von zwei Eigentümern angrenzender
Grundstücke Äußerungen zur Planung vorgebracht (siehe Anlage 1 und 2).
Stellungnahme der Verwaltung zu
den vorgebrachten Äußerungen:
·
Reduzierung
der zulässigen Wohngebäude von 5 auf 4 bzw. 3:
Bei der Darstellung von 5
Wohngebäuden im Vorentwurf handelt es sich lediglich um einen
Bebauungsvorschlag. Die Zahl der möglichen Gebäude wird durch die Festsetzung
des Bebauungsplanes zur zulässigen Grundflächenzahl sowie durch
bauordnungsrechtliche Vorschriften wie z.B. Abstandsflächen reglementiert.
·
Verlegung
der Zufahrt an die Ostseite:
Eine Verlegung des privaten
Erschließungsweges an die Ostseite der Grundstücke ist aus städtebaulichen wie
ökologischen Gründen nicht sinnvoll. Die Länge des Weges und damit die
versiegelten Flächen würden sich nahezu verdoppeln. Auch würde diese Variante
zu Lasten der festgesetzten Grünfläche gehen.
·
Breite
des Zufahrtsweges:
Der Bebauungsplanvorentwurf
sieht eine Breite des privaten Erschließungsweges von 4,0 m vor. Damit ist auch
eine Zufahrt von Rettungsdiensten und Lieferfahrzeugen möglich.
·
Anordnung
der Wegeverbindungen auf dem Grundstück selbst:
Alle notwendigen Wege zur
inneren Erschließung können auf den Baugrundstücken angeordnet werden. Der
Bebauungsplan sieht eine Nutzung von Grundstücken außerhalb des
Geltungsbereiches nicht vor. Allerdings kann durch den Bebauungsplan auch nicht
verhindert werden, dass eingetragene Geh- und Fahrtrechte auch genutzt werden.
·
Anbindung
des südlichen Hauses an die Kreisstraße Lau 14:
Eine Anbindung an die
Kreisstraße LAU 14 ist aufgrund der topographischen Verhältnisse – vorhandene
Böschung – nicht sinnvoll. Außerdem handelt es sich bei der Böschung um ein
amtlich kartiertes Biotop, das durch eine Straßenanbindung durchschnitten
werden müsste.
Die von der Planung
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 14.05.2014 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum
Bebauungsplanentwurf bis zum 16.06.2014 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 3
tabellarisch aufgeführt.
Nach Billigung
des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 103 „Am Mangarten II“ in der Fassung vom
22.07.2014 mit Begründung (Anlage 4) durch den Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss kann im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.