Betreff
Bestellung des Datenschutzbeauftragten für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Vorlage
FB 1/047/2014
Aktenzeichen
0471 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz bestellt Herrn Jens Schmidt gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDSG mit Wirkung vom 01.05.2014 zum behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die bisherige Datenschutzbeauftragte Frau Carmen Dinkel, die dieses Amt bereits seit längerem nicht mehr ausübt, wird zum gleichen Zeitpunkt abberufen.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu diesem Beschluss ergeben sich nur hinsichtlich der Finanzierung der Stelle von Herrn Schmidt über die anteilige Kreisumlage..

Zum 01. Mai 2014 hat der neue Datenschutzbeauftragte für die Landkreiskommunen, Herr Jens Schmidt, seinen Dienst beim Landratsamt Nürnberger Land angetreten.

Herr Schmidt hat sich bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz auch bereits persönlich vorgestellt und sich einen ersten Einblick in die Informationstechnik und die Regelungen für den Datenschutz bei der Stadt verschafft.

Damit der Datenschutzbeauftragte des Landkreises auch für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz tätig werden kann, ist eine Bestellung durch den Stadtrat erforderlich (§ 2 Ziffer 16 Geschäftsordnung).

Der  Beschluss wäre dem Landratsamt vorzulegen.

 

Für die Bestellung wird folgender Wortlaut empfohlen: