Betreff
Gemeinde Rückersdorf – 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet „Bergwiesen zwischen Bergstraße – Heckacker Bayernboden und Strengenbergstraße Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/033/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 der Gemeinde Rückersdorf für das Gebiet „Bergwiesen zwischen Bergstraße – Heckacker Bayernboden und Strengenbergstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt.

Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

Die Gemeinde Rückersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 11 aus dem Jahr 1984 in einem Teilbereich zu ändern. Das Erfordernis der Änderung wird wie folgt begründet:

 

„Der ursprüngliche Bebauungsplan vom 18.10.1984 weist die westliche Teilfläche des WA2 als SO Sonderbaufläche Seniorenwohnen mit bis zu 3 Vollgeschossen aus, für die bisher kein nachhaltiges Nutzungskonzept gefunden werden konnte.

Bedarf besteht jedoch an zeitgemäßem und kostengünstigen familiengerechtem Wohnen.

Das Plankonzept sieht eine Entwicklung des Plangebiets mit ca. 29 Doppel- und Reihenhäusern vor und nimmt dabei die Struktur der nördlich und östlich legenden Wohnquartiere auf.“

 

            

 

Lage im Gemeindegebiet                                             Geltungsbereich Tekturplan

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt.

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände gegen die Planung zu erheben.