Betreff
Gemeinde Rückersdorf - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet östlich der Hohen Linde bis zum Strengenberg Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/026/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Rückersdorf für das Gebiet östlich der Hohen Linde bis zum Strengenberg wird zur Kenntnis genommen.

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt.

Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

Die Gemeinde Rückersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 2 aus dem Jahr 1977 auf einer Teilfläche von ca. 3,1 ha zu ändern. Das Erfordernis der Änderung wird wie folgt begründet:

 

„Für das Gebiet östlich der Hohen Linde bis zum Strengenberg in Rückersdorf liegt ein rechtswirksamer Bebauungsplan aus dem Jahr 1977 vor. Gegenüber den Festsetzungen im Bebauungsplan sind zahlreiche Befreiungen erfolgt.

Die Gemeinde Rückersdorf möchte aufgrund unbestimmter Festsetzungen im rechtswirksamen Bebauungsplan den Bebauungsplan im Bereich der geplanten Weinbergstraße ändern. Hier sind zahlreiche Grundstücke noch unbebaut und aufgrund der Lage am Oberhang die städtebaulichen Anforderungen zur Einbindung der geplanten Bebauung in die Landschaft besonders hoch. Der Ausbau der Erschließungseinrichtungen in diesem Bereich ist in den nächsten Jahren vorgesehen. Die Planung ist erforderlich, um im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Einklang mit den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes zu sichern.“

 

 

                 

 

Lage im Gemeindegebiet                                 Geltungsbereich Tekturplan

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt.

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände gegen die Planung zu erheben.