Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Der vorgestellten Entwurfsplanung zur
Ableitung von Oberflächen- und Quellwasser im OT Neunhof wird zugestimmt.
Folgende Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt, bis der geforderte
Fremdwasseranteil in Höhe von 50 % zum 01.01.2017 erreicht wird:
Welserplatz – Quellüberlauf
Welserplatz |
Tauchersreuth – Überlauf ehem.
Löschwasserspeicher |
Neunhofer Hauptstraße und am
Brunngraben – Außengebiete |
Eckenhaider Weg – Außengebiet |
Einzelmaßnahmen –
Fremdwasserzuläufe |
Brändlerstraße - Außengebiet |
Ochsenkopfstraße - Außengebiet |
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Maßnahme „Ableitung Quellüberlauf mit Erneuerung Mischwasserkanalisation Welserplatz“ vorzubereiten.
Der Ortsteil Neunhof wird im Mischsystem entwässert. Die Abwasserreinigung erfolgt auf der Kläranlage Neunhof. Im Kanalnetz sind des Weiteren drei Regenüberläufe vorhanden, über die bei Regenwetter das Kanalnetz entlastet wird.
Diese drei Regenüberläufe wurden im vergangenen Jahr nach den Vorgaben des Einleitungsbescheids vom 07.09.2011 umgebaut und auf den geforderten Stand der Technik gebracht.
Der Fremdwasseranteil der Kläranlage Neunhof liegt derzeit bei ca. 59 %. Dies ist darauf zurückzuführen, dass noch Quellen und Drainagen im Ortsgebiet in die Mischwasserkanalisation einleiten und dass die MW-Kanalisation viele Undichtigkeiten aufweist. Ferner erfolgen mehrere Einleitungen von Außengebieten in die Mischwasserkanalisation.
Der gesetzlich zugelassene maximale Wert liegt allerdings bei lediglich 25 %. Aus diesem Grunde forderte die Wasserrechtsbehörde im Rahmen des o.g. Einleitungsbescheids die Vorlage eines Sanierungskonzeptes zur Verringerung des Fremdwasseranteils in Neunhof.
Dieses Konzept sollte ursprünglich bis Ende 2013 umgesetzt werden. Nach intensiven Gesprächen mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt wurde der Stadt Lauf ein zulässiger Fremdwasseranteil (FW-Anteil) von max. 55 % in Aussicht gestellt, der schrittweise bis zum 01.01.2017 auf 50 % zu reduzieren ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen des Sanierungskonzepts auch tatsächlich umgesetzt werden.
Um eindeutige und differenzierte Aussagen über den FW-Anfall zu erhalten, wurde das Kanalnetz in sieben Teilbereiche aufgeteilt und für diese Bereiche jeweils der FW-Anteil über einen Monat lang gemessen.
Anhand der Ergebnisse wurden insgesamt acht Einzelmaßnahmen ausgearbeitet, wobei darin auch eine Maßnahme aus dem OT Tauchersreuth enthalten ist. Gleichzeitig erfolgte auch eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen.
Durch die Abkopplung der Außengebiete von der Mischwasserkanalisation wird diese entlastet. Ferner verringern sich die Betriebskosten auf der Kläranlage Neunhof, da weniger Abwasser behandelt werden muss. Außerdem reduziert sich die Abwasserabgabe im gleichen Verhältnis wie die Abwassermenge.
Folgende Maßnahmen sind in dieser Reihenfolge vorgesehen:
|
Maßnahme |
vorauss. |
Inbetriebnahme/ |
1. |
Welserplatz – Quellüberlauf
Welserplatz |
140.000
€ |
2014 |
2. |
Tauchersreuth – Überlauf ehem.
Löschwasserspeicher |
55.000
€ |
2014/2015 |
3., 4. |
Neunhofer Hauptstraße und am
Brunngraben – Außengebiete |
190.000
€ |
2015/2016 |
5. |
Eckenhaider Weg – Außengebiet |
370.000
€ |
2015/2014 |
6. |
Einzelmaßnahmen –
Fremdwasserzuläufe |
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7. |
Brändlerstraße - Außengebiet |
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8. |
Ochsenkopfstraße - Außengebiet |
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Die Maßnahmen 1 bis 5 sind im Haushalt 2014 bzw. im Investitionsprogramm 2014 bereits angemeldet.
Da die Hoffnung besteht, dass mit Abschluss dieser Maßnahmen der geforderte maximale Fremdwasseranteil von 50 % erreicht wird, wurde auf die Aufnahme der restlichen Maßnahmen in die Finanzplanung zunächst verzichtet.
Als erste Maßnahme sollen heuer noch verschiedene Quellüberläufe vom Welserplatz in die Weiherstraße zur Verrohrung des Dorfbaches abgeleitet werden. Gleichzeitig soll ein Teilstück der bestehenden Mischwasserkanalisation erneuert werden.
Nach der vorliegenden Kostenberechnung reichen die zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze auf der Hh.St. 1.7007.9535 und 1.7001.9535 aus.