Betreff
Gemeinde Rückersdorf - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet zwischen "Dorfweiher-Pegnitzstraße-Kirchgasse" -Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/023/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dorfweiher-Pegnitzstraße-Kirchgasse“ der Gemeinde Rückersdorf wird zur Kenntnis genommen. Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt..Einwendungen werden nicht erhoben.

Die Gemeinde Rückersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 5 aus dem Jahr 1974 auf einer Teilfläche von ca. 0,35 ha zu ändern. Durch eine Änderung der Baugrenzen soll eine Nachverdichtung in diesem Bereich ermöglicht werden. Die Fläche wird als Mischgebiet festgesetzt.

         

Lage im Gemeindegebiet                                             Geltungsbereich Tekturplan

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt.

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände gegen die Planung zu erheben.