Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
a) Der Stadtrat bevollmächtigt den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, in seiner Sitzung am 03.06.2014 über die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten des Erweiterungsbaus der Kunigundenschule zu beschließen.
b) Für eventuelle Nachträge zum Auftrag
Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Kunigundenschule wird der
Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters (§13 Abs.2 Satz 2 Buchst. e) GeschO)
von 15.000 € auf 30.000 € erhöht.
a) Mit Beschluss vom 10.10.2013 wurde die
Verwaltung mit der Umsetzung eines Erweiterungsbaus beauftragt.
Die Ausschreibung für die Rohbauarbeiten wurde durch das beauftragte
Architekturbüro erstellt. Die Submission fand am 09.05.2014 statt. Derzeit
läuft die Prüfung der Angebote durch das beauftragte Architekturbüro.
Die Kosten in Höhe von ca. 550.000 € stehen unter der Hh.St. 1.2121.9452 zur Verfügung.
Aufgrund der Dringlichkeit möchte
die Verwaltung eine Auftragsvergabe im Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss am 03.06.2014 gemäß dem bis dahin vorliegenden
Vergabevorschlag der Verwaltung beschließen lassen.
Dazu ist es notwendig, dass der Stadtrat den Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss unter der Voraussetzung, dass der Kostenrahmen
eingehalten wird, bevollmächtigt, in seiner Sitzung am 03.06.2014 über die
Auftragsvergabe zu beschließen. Eine Vorbehandlung im letzten Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund fehlender Unterlagen leider nicht
möglich.
b) Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs.2 Satz 2 Buchst. e)) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Bei dem anstehenden Bauvorhaben
bedeutet dies, dass z.B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Dies entspricht im vorliegenden
Fall gerade einmal 2,7 % der Auftragssumme
Rohbau. Gerade bei umfangreichen und kostenintensiven Gewerken wird die
Nachtragssumme von 15.000 € in der Regel schnell erreicht. Da häufig Nachträge
durch die ausführenden Firmen sehr kurzfristig gestellt werden, führt die ab
diesem Zeitpunkt notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufes mit entsprechenden Folgen. Die
Behandlung muss auch erfolgen, wenn die Gesamtkosten eingehalten und keine
überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufes bei Aufträgen
ab 150.000 € im Einzelfall um eine Erhöhung. Im vorliegenden Fall bittet die
Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs.2 Satz 2 Buchst. e) GeschO
genannten Rahmens von 15.000 € auf 30.000 €.