Betreff
Erweiterungsbau der Kunigundenschule - Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/019/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a)       Der Stadtrat bevollmächtigt den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, in seiner Sitzung am 03.06.2014 über die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten des Erweiterungsbaus der Kunigundenschule zu beschließen.

 

b)      Für eventuelle Nachträge zum Auftrag Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Kunigundenschule wird der Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters (§13 Abs.2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) von 15.000 € auf 30.000 € erhöht.

 

a)       Mit Beschluss vom 10.10.2013 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung eines Erweiterungsbaus beauftragt.

Die Ausschreibung für die Rohbauarbeiten wurde durch das beauftragte Architekturbüro erstellt. Die Submission fand am 09.05.2014 statt. Derzeit läuft die Prüfung der Angebote durch das beauftragte Architekturbüro.

 

Die Kosten in Höhe von ca. 550.000 € stehen unter der Hh.St. 1.2121.9452 zur Verfügung.

 

Aufgrund der Dringlichkeit möchte die Verwaltung eine Auftragsvergabe im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss am 03.06.2014 gemäß dem bis dahin vorliegenden Vergabevorschlag der Verwaltung beschließen lassen.

Dazu ist es notwendig, dass der Stadtrat den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss unter der Voraussetzung, dass der Kostenrahmen eingehalten wird, bevollmächtigt, in seiner Sitzung am 03.06.2014 über die Auftragsvergabe zu beschließen. Eine Vorbehandlung im letzten Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund fehlender Unterlagen leider nicht möglich.

b)      Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs.2  Satz 2 Buchst. e)) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Bei dem anstehenden Bauvorhaben bedeutet dies, dass z.B. jeder Nachtrag ab 15.000  € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Dies entspricht im vorliegenden Fall gerade einmal  2,7 % der Auftragssumme Rohbau. Gerade bei umfangreichen und kostenintensiven Gewerken wird die Nachtragssumme von 15.000 € in der Regel schnell erreicht. Da häufig Nachträge durch die ausführenden Firmen sehr kurzfristig gestellt werden, führt die ab diesem Zeitpunkt notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufes mit entsprechenden Folgen. Die Behandlung muss auch erfolgen, wenn die Gesamtkosten eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufes bei Aufträgen ab 150.000 € im Einzelfall um eine Erhöhung. Im vorliegenden Fall bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs.2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf 30.000 €.