Betreff
Private Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplans
Vorlage
FB 5/018/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 3. Änderung im folgenden Bereich geändert:

    Der südliche Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 110 der Gemarkung Neunhof wird als „gemischte Baufläche“ statt als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

    Abstimmung:                                       Ja:                    Nein:

  2. Der Antrag auf Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 2082, 2083 und 2084 der Gem. Lauf a.d.Pegnitz als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da stadtnaher Wald erhalten werden soll und der Flächennutzungsplan hier „Flächen zur Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern“ dargestellt.

    Abstimmung:                                       Ja:                    Nein:

  3. Der Antrag auf Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 441/2 und 441/4 der Gem. Heuchling als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da eine Ausweitung der Bauflächen Richtung Heuchlinger Berg städtebaulich nicht gewünscht wird.

    Abstimmung:                                       Ja:                    Nein:

 

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Lauf wurde in den Jahren 2007/2008 für das gesamte Stadtgebiet überarbeitet und ist seit dem 04.06.2008 rechtswirksam. Seitdem wurden zwei Änderungsverfahren, zuletzt 2011, durchgeführt.

 

Mittlerweile sind bei der Verwaltung vier Anträge von privaten Grundstückseigentümern zu Änderungen des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen eingegangen, die von Bauausschuss und Stadtrat beschlussmäßig zu behandeln sind.

 

 

Antrag auf Änderung für für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 110 der Gem. Neunhof von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Wohnbaufläche“ oder „gemischter Baufläche“

 

Das Grundstück Fl.Nr. 110 ist im nördlichen, bebauten Bereich als „gemischte Baufläche“ dargestellt, der südliche Teil mit einer Größe von ca. 900 m² als „Fläche für die Landwirtschaft“. Unmittelbar südlich des Grundstücks Fl.Nr. 110 liegt der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 „Ochsenkopfstraße“, der im FNP als „Wohnbaufläche“ dargestellt ist. Bei der Fläche handelt es sich faktisch um eine Baulücke im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Eine Darstellung der Fläche als „gemischte Baufläche“ erscheint daher sachgerecht.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag des Grundstückseigentümers stattzugeben.

 

              

 

beantragte Fläche                                                        FNP 2008

 

 

 

 

Antrag für die Grundstücke Fl.Nrn. 2082, 2083 und 2084 der Gem. Lauf a.d.Pegnitz von „Wald“ zu „Wohnbaufläche“

 

 

              

beantragte Fläche                                                       FNP 2008

 

Die Grundstücke Fl.Nrn. 2082, 2083 und 2084 der Gem. Lauf a.d.Pegnitz grenzen nördlich an die im FNP als „Wohnbaufläche“ dargestellte Kunigundensiedlung an und sind als „Wald“ sowie als „Flächen zur Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern“ dargestellt. Es handelt sich auch tatsächlich um Waldgrundstücke mit Bachlauf und Teichflächen. Ein Eingriff in das stadtnahe Waldgebiet sollte nicht befürwortet werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag nicht stattzugeben.

 

 

Antrag für die Grundstücke Fl.Nrn. 441/2 und 441/4 der Gem. Heuchling von „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Wasserfläche“ zu „Wohnbaufläche“

 

              

 

beantragte Fläche                                                        FNP 2008

 

Bei den Grundstücken Fl.Nrn. 441/2 und 441/4 am östlichen Ortsrand handelt es sich um einen Weiher und eine Zufahrt dazu.

Eine Ausweitung der Bebauung in Richtung Heuchlinger Berg in diesem Bereich ist städtebaulich nicht wünschenswert.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag nicht stattzugeben.