Betreff
Sperrung des Südrings für LKW über 3,5 to
Vorlage
FB 5/014/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss nimmt von der gutachterlichen Stellungnahme des Ing.-Büros Brenner zu den Verkehrsverhältnissen im Südring Kenntnis.

 

Das Ergebnis der Stellungnahme ergibt keine Notwendigkeit, den Südring für Fahrzeuge über 3,5 to zu sperren, weshalb der Antrag der dortigen Anwohner auf diese Verkehrsbeschränkung abgewiesen wird.

 

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 über die von Anwohnern beantragte Sperrung des Südrings für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beraten. In der damaligen Sitzung wurde die Sperrung zunächst mehrheitlich abgelehnt, dafür aber die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verkehrserhebungen durchzuführen und eine optimierte Beschilderung zu veranlassen.

 

Die wegweisende Beschilderung (Hinweise zur Autobahn und zum Industriegebiet) wurde im Februar 2014 an den Einmündungen des Südrings von der Altdorfer Straße und von der Waldstraße aufgestellt.

 

Mit einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Verkehrsverhältnissen wurde das Ing.-Büro Brenner beauftragt. Grundlage für die Beurteilung der Verkehrsverhältnisse waren umfangreichen Verkehrserhebungen des fließenden Verkehrs und eine detaillierte Erfassung (Kennzeichenerfassung, Zielrichtung und Herkunftsrichtung) des Schwerverkehrs im Südring. Die detaillierte Verkehrserhebung der Lkw wurde an einem Tag in der Zeit von 7.00 Urh bis 19.00 Uhr durchgeführt; der Anteil der Lkw deckt sich aber mit den täglichen Fahrzeugbewegungen im Rahmen der Langzeiterfassung (eine Woche).

 

In der gutachterlichen Stellungnahme zum Lkw - Aufkommen im Südring wird durch das Büro festgestellt, dass der Schwerverkehr hauptsächlich auf die Fahrten des Linienbusses zurückzuführen ist. Wird dann noch der Lkw-Verkehr abgezogen, der sein Ziel innerhalb des Bereiches hat, so verbleibt ein Anteil von 0,5 % nicht quartiersbezogener Schwerverkehr am Gesamtverkehrsaufkommen.

 

Das Gutachten kommt deshalb zu dem Schluss, dass eine Sperrung des Südrings für Fahrzeuge über 3,5 to für die Anwohner keine merkbare Entlastung bringt, da sowohl der Linienbusverkehr als auch der Zulieferverkehr nach wie vor zulässig wäre. Zudem werde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich andere Bürger in ähnlichen Straßen berufen könnten.

 

Die Verwaltung schließt sich der Auffassung der gutachterlichen Stellungnahme des Ing.-Büro Brenner an, zumal auch aus Teilen der Anwohner des Südrings berichtet wird, dass der Schwerverkehr nachgelassen habe. Dies wird auf die optimierte Beschilderung zurück geführt. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit, den Südring für Fahrzeuge über 3,5 to zu sperren.