Betreff
Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Vorlage
FB 6/002/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG wird mit Wirkung vom 01. Mai 2014 der erste Bürgermeister der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Herr Benedikt Bisping, zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, für den Standesamtsbezirk Lauf a.d.Pegnitz bis zum Ablauf seiner Amtszeit bestellt.

Die Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird (§ 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes – AVPStG -). Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

 

Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit. Die Bestellung der ersten Bürgermeister gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort (§ 3 Abs. 3 AVPStG).