Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard, Änderung des Vermögensplans
Vorlage
FB 2/007/2014
Aktenzeichen
941/2 / FB 2 / Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt den geänderten Haushalt der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard für das Jahr 2014 in den Festsetzungen des Wirtschaftsplans/Vermögensplans 2014.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wird in § 1 Abs. 2 im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.940.507,11 Euro festgesetzt; sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der kameralistische Haushalt mit Erfolgs- und Vermögensplanung aus der kfm. Buchführung der Stiftung wurde vom Stadtrat in dessen Sitzung am 27.02.2014 beraten und beschlossen und anschließend dem Landratsamt Nürnberger Land zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt.

Die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle hatte zu den in der Haushaltssatzung und im Vermögensplan noch Rückfragen und bat um nähere Erläuterungen sowie um Vorlage detaillierter Unterlagen.

Mit Hilfe des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes, der in den letzten Wochen in der Spitalstiftung tätig war, wurde die Vermögensplanung inklusive Finanz- und Investitionsplan im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Stiftung neu erstellt; ebenso wurden Erläuterungen zum Wirtschaftsplan neu erstellt.

Diese Unterlagen wurden mit Schreiben vom 08.04.14 bereits zur Prüfung an die Rechtsaufsicht übersandt.

Allerdings ändern sich aufgrund der aktualisierten Zahlen auch die in der Haushaltssatzung der Stiftung enthaltenen Werte des Vermögensplans; die Haushaltssatzung muss daher mit den neuen Anlagen Vermögensplan und Finanz- und Investitionsplan neu beschlossen werden.

Die korrigierten Unterlagen sind diesem Tagesordnungspunkt beigefügt, ebenso der Wortlaut der neuen Haushaltssatzung 2014.