Betreff
Schützengesellschaft Heuchling e.V., Antrag auf einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung des Schützenheims
Vorlage
FB 1/030/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Schützengesellschaft Heuchling e.V. für die Sanierung des Schützenheims einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 6.258,78 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere zu veranlassen.

 

Bereits im Jahr 2013 teilte die Schützengesellschaft Heuchling e.V. mit, dass eine Renovierung des Schützenheims beabsichtigt wird und bat zu diesem Zeitpunkt jedoch ohne die Vorlage von Kosten um einen Investitionszuschuss. Nachdem nun die beabsichtigte Maßnahme abgeschlossen ist, legte die Schützengesellschaft mit Schreiben vom 31.03.2014 einen konkreten Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 20 v. Hundert der entstandenen Kosten in Höhe von 62.587,75 €.

 

Laut beiliegendem Antrag wurden durch den Umbau das Vereinslokal neu gestaltet sowie verschiedene energetische Maßnahmen durchgeführt. Für die Durchführung der energetischen Maßnahmen kann der Verein nach Angaben des Fachbereichs 5 durch das Klimaschutzprogramm keine Förderung erhalten.

 

Die Verwaltung empfiehlt gemäß der Richtlinie einen Zuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 6.258,78 € zu gewähren.

 

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sehen grundsätzlich eine Bezuschussung von 10 v. Hundert der förderfähigen, ungedeckten Investitionskosten vor. Nach Buchstabe B VI i.V.m. C Ziffer 6a der Richtlinie können allerdings davon abweichende Beträge aus dem jeweils zur Verfügung stehenden städtischen Gesamtbudget als Förderbeträge beschlossen werden.