Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Lauf weiterhin einen Qualitätszuschlag zu zahlen.
Dabei erhält jede
Kindertageseinrichtung pro Kindergartengruppe eine Sonderzahlung, wenn der
durchschnittliche Anstellungsschlüssel in der Zeit vom
Der Qualitätszuschlag wird vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 ausbezahlt, so dass sich der Kinder- und Jugendausschuss bis Ende März 2015 erneut mit dem Thema befassen wird.
Die Mittel werden im Haushalt 2015 eingestellt.
Mit den
Beschlüssen vom
Als weitere
Auflage wurde beschlossen, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss zu
gegebener Zeit erneut mit dem Thema befasst, um über eine mögliche weitere
Gewährung des Zuschusses einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu fassen.
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am
In der Summe
wurden für den Zeitraum vom
Der Grundgedanke zur Auszahlung eines Zuschusses war die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und gleicher Qualitätsstandards für alle Laufer Kindertagesstätten im Bereich der Regelgruppen (3 Jahre bis zum Schuleintritt).
Eine Fördertabelle liegt dieser Vorlage bei.
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, den vom Freistaat Bayern ausbezahlten ‚Basiswert Plus’ den Trägern weiterhin als Mehreinnahme vom Qualitätszuschlag der Stadt Lauf an der Pegnitz in Abzug zu bringen.
Der freiwillige Qualitätszuschlag sollte weiterhin mit einer einjährigen Befristung versehen werden, um die weiteren Möglichkeiten bzw. Entwicklungen der Stadtfinanzen in Betracht zu ziehen. Die Bewilligung sollte demnach vorerst für das Kindergartenjahr 2014/2015 befristet werden. Zu gegebener Zeit sollte eine erneute Beratung stattfinden.