Betreff
Fortführung der Gewährung eines Qualitätszuschusses an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Lauf im Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
FB 1/029/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Lauf weiterhin einen Qualitätszuschlag zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertageseinrichtung pro Kindergartengruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstellungsschlüssel in der Zeit vom 01.09.2014 bis 31.08.2015 besser als 1 zu 11,0 vorgehalten wird. Der Höchstbetrag von 7.800,-€ pro Kindergartengruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 vorgehalten wird. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,0 und 1 zu 10,0 ist der Qualitätszuschlag anteilig gerechnet auszuzahlen.

Der Qualitätszuschlag wird vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 ausbezahlt, so dass sich der Kinder- und Jugendausschuss bis Ende März 2015 erneut mit dem Thema befassen wird.

 

Die Mittel werden im Haushalt 2015 eingestellt.

 

Mit den Beschlüssen vom 20.12.2012 und vom 27.06.2013 hatte der Stadtrat der Zahlung eines Qualitätszuschusses an die freien Träger der Laufer Kindertageseinrichtungen bis zum 31.08.2014 sprich dem Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 zugestimmt.

 

Als weitere Auflage wurde beschlossen, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss zu gegebener Zeit erneut mit dem Thema befasst, um über eine mögliche weitere Gewährung des Zuschusses einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu fassen. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 25.03.2014 wurde nach Geschäftsordnungsantrag beschlossen, eine Beschlussfassung dem Stadtrat in seiner Sitzung am 27.03.2014 herbeizuführen, um den freien Trägern Planungssicherheit gewährleisten zu können.

 

In der Summe wurden für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 insgesamt 124.030,- € und für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 insgesamt 192.864,- € an die freien Träger ausbezahlt.

 

Der Grundgedanke zur Auszahlung eines Zuschusses war die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und gleicher Qualitätsstandards für alle Laufer Kindertagesstätten im Bereich der Regelgruppen (3 Jahre bis zum Schuleintritt).

 

Eine Fördertabelle liegt dieser Vorlage bei.

 

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, den vom Freistaat Bayern ausbezahlten ‚Basiswert Plus’ den Trägern weiterhin als Mehreinnahme vom Qualitätszuschlag der Stadt Lauf an der Pegnitz in Abzug zu bringen.

 

Der freiwillige Qualitätszuschlag sollte weiterhin mit einer einjährigen Befristung versehen werden, um die weiteren Möglichkeiten bzw. Entwicklungen der Stadtfinanzen in Betracht zu ziehen. Die Bewilligung sollte demnach vorerst für das Kindergartenjahr 2014/2015 befristet werden. Zu gegebener Zeit sollte eine erneute Beratung stattfinden.