Beschlussvorschlag:
Die Senioren- und Altenheimkommission empfiehlt dem Kultur- und Sportausschuss und dem Stadtrat dem Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI mit der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI sowie der Vereinbarung über einen Zuschlag nach § 87 b SGB XI für den Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 zuzustimmen.
Das Hermann-Keßler-Stift erhält für die allgemeine Pflege im vollstationären Bereich folgende Pflegesätze:
Pflegebedürftige der Pflegeklasse 0 30,33 € täglich
Pflegebedürftige der Pflegeklasse I 52,32 € täglich
Pflegebedürftige der Pflegeklasse II 65,59 € täglich
Pflegebedürftige der Pflegeklasse III 75,55 € täglich
Neben der Pflegevergütung wird für Unterkunft und Verpflegung folgendes Entgelt vereinbart:
Unterkunft 7,73 € täglich
Verpflegung 11,17 € täglich
Rückwirkend zum 01.01.2014 konnte zwischen den Pflegekassen, dem Bezirk Mittelfranken sowie der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard der Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI mit einer Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI abgeschlossen werden.
Das Hermann-Keßler-Stift erhält für die allgemeine Pflege im vollstationären Bereich folgende Pflegesätze:
Pflegebedürftige der Pflegeklasse 0 30,33 € täglich
Pflegebedürftige der Pflegeklasse I 52,32 € täglich
Pflegebedürftige der Pflegeklasse II 65,59 € täglich
Pflegebedürftige der Pflegeklasse III 75,55 € täglich
Neben der Pflegevergütung wird für Unterkunft und Verpflegung folgendes Entgelt vereinbart:
Unterkunft 7,73 € täglich
Verpflegung 11,17 € täglich
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen und der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard wird zudem ein Zuschlag zur Pflegevergütung für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung anspruchsberechtigter pflegebedürftiger Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im Sinne des § 87 b SGB XI von 3,55 € vereinbart.