Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die vollstationäre Einrichtung Hermann-Keßler-Stift zum 01.01.2014
Vorlage
FB 1/027/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Senioren- und Altenheimkommission empfiehlt dem Kultur- und Sportausschuss und dem Stadtrat dem Bescheid der Regierung von Mittelfranken über die Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI im Hermann-Keßler-Stift, Beethovenstraße 44, 91207 Lauf a.d.Pegnitz zuzustimmen und die täglich zu erhebenden Investitionsaufwendungen in der vollstationären Einrichtung auf durchschnittlich 14,00 € zu erhöhen. Die Festlegung erfolgt im Einzelzimmer mit eigenem Bad auf 15,45 €, im Einzelzimmer mit gemeinsamem Bad auf 13,95 € und im Doppelzimmer auf 10,95 €.

 

 

Mit aktuellem Bescheid hat die Regierung von Mittelfranken die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die vollstationäre Pflege im Hermann-Keßler-Stift angepasst.

 

Demnach dürfen pro Platz und Tag nun durchschnittlich 14,00 € anstatt bisher 5,76 € erhoben werden. Im Einzelzimmer mit eigenem Bad werden nun künftig 15,45 € statt bisher   7,22 €, im Einzelzimmer mit gemeinsamem Bad 13,95 € statt 7,22 € und im Doppelzimmer 10,95 € statt bisher 3,96 € erhoben.

 

Die Erhöhung der Investitionskosten wird zum 01.05.2014 an die Bewohner weitergegeben.