Bisherige Entwicklung der
Richtlinien:
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat mit Beschluss vom 24.02.2011 die
neuen „Richtlinien zur Förderung von
Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ mit Gültigkeit ab dem 01.01.2012 beschlossen.
Gleichzeitig mit dem Beschluss vom 24.02.2011 wurde
die Verwaltung auch beauftragt, 2013 die Zuschussleistungen 2010 und 2011 mit
2012 zu vergleichen und die Veränderung
vorzustellen. Der Vergleich wurde
auftragsgemäß vorgelegt. (Die Änderungen
führten zu einzelnen Verschiebungen, aber kaum in der
Gesamtsumme.)
Dies sollte nach dem Wunsch des
Stadtrates auch dazu dienen, evtl. Nachbesserungsnotwendigkeiten erkennen zu
können und mögliche Änderungshärten
ggf. abmindern zu können oder eine weitere Justierung bei der Förderung
vornehmen zu können.
Für die Vereine
soll damit eine einfache, übersichtliche und trotzdem
wirtschaftlich gesicherte Planungsgrundlage geschaffen werden, die gleichzeitig auf das Ehrenamt baut.
Im Gespräch mit den größeren Vereinen ist vor allem eine Position der Bezuschussung Gesprächsgrundlage gewesen: die
Hallennutzung der städtischen mit den Turnhallen der
Vereine. Hier wurde eine
Ungleichbehandlung bei der Förderung gesehen, da Vereinen ohne eigene Hallen die
Nutzung der städtischen Turnhallen
vollkommen kostenfrei ermöglicht wird (incl. Wartung, Unterhalt und Reinigung)
und die Vereine, die eigene Turnhallen haben, bei diesen Kosten weitestgehend
allein gelassen werden. Die im
Rahmen der neuen Richtlinien leicht
erhöhten Zuschüsse decken die
Unkosten bei weitem nicht.
Um eine detaillierte Überprüfung tatsächlicher
Hallennutzungsstunden und
Gegenrechnung möglicher vereinnahmter Vermietungserträge zu vermeiden schlug die Verwaltung vor, eine vereinfachte
Pauschalförderung, wie sie auch mit den beschlossenen Förderrichtlinien
umgesetzt wurden, beizubehalten.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung wurde wie folgt vom Kultur- und Sportausschuss am 13.06.2013
einstimmig empfohlen und vom Stadtrat am 27.06.2013 einstimmig beschlossen:
„Der
Stadtrat beschließt, die „Richtlinien zur Förderung
von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse
für den Unterhalt von
Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:
Der Ansatz unter
Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder
Vereinsheime“ wird hinsichtlich der
Förderung von Turnhallen abhängig
von der Größe der
Hallen dahingehend geändert, dass
vorbehaltlich der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz die Halle des RKV
Bullach mit 5.000,00 €, die Hallen des
TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des
TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert
werden.
Die
erforderlichen Mittel sind ab 2013
laufend unter der Haushaltsstelle
0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.
Zur Umsetzung sind
als erforderliche Mittel im Haushalt
unter der HHSt 0.5500.7093 ab 2013
jährlich zusätzlich 57.300,00 € einzustellen, soweit dies die finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz zulässt.
Die
Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der
Unterhaltung der vereinseigenen
Sporthallen. Die Anpassung der Förderung ist eingebettet und dient der Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen
Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang
mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen Investitionszuschüssen durch
die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere
zu veranlassen.“
Gewünschte
Änderung:
Durch den
TSV Lauf e.V. wurde beantragt, den jährlichen Fehlbetrag für die Bundeskegelbahnen (Unterdeckung
der Unterhaltskosten gegenüber den Einnahmen) durch einen Zuschuss der Stadt Lauf zu übernehmen.
Dazu wurde
in der Stadtrats-Sitzung vom 27.02.2014
folgender einstimmiger Beschuss
gefasst:
„Der Stadtrat der
Stadt Lauf bittet die Verwaltung, die Erhöhung des
Zuschusses von jährlich 20.000 auf 30.000 Euro vorzubereiten und die Förderrichtlinie des
TSV aufgrund der anrechenbaren
Flächen abzuändern. Der Stadtrat
wird in seiner nächsten Sitzung über die Richtlinie und den
Vollzug entscheiden.“
Dieser Beschluss bezieht sich auf den Punkt „4.b. Zuschuss für vereinseigene
Liegenschaften“ der Richtlinien in
Höhe von 20.000,00 €, zielt ebenfalls auf eine relativ einfache Handhabung der Bezuschussung und Auszahlung und umfasst den Erhöhungsbetrag von 10.000,00 €.
Zur Verdeutlichung
der Ermittlung und Abrechnung dieses
Zuschusspunktes der Richtlinien ist
als Anlage 1 die Informationsvorlage Nr. FB 1/021/2013 über die Vergabe des Jahres 2013 beigefügt. Der Förderzuschuss wird auf der
Basis der vereinseigenen
Grundstücksflächen ermittelt. Diese beliefen sich 2013 auf insgesamt 108.134
m², sodass ein Förderbetrag von
gerundet 0,18 € je qm Grund
ausgekehrt wurde.
Die innerhalb der
Gebäude liegenden
Nutzflächen der Bundeskegelbahnen belaufen sich gemäß der Anlage 2 auf ca. 561 qm. Eine zusätzliche
Bezuschussung von 10.000,00 € ergäbe einen Förderbetrag
von gerundet 17,83 € je qm
Kegelbahnnutzfläche.
Eine gemeinsame Rechenbasis für unbebaute
Grundstücksflächen mit den
Nutzungsflächen der Kegelbahn
(innerhalb von Gebäuden) und eine
entsprechende Abgrenzung für die
Abrechnung ist schwer zu finden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die vom Stadtrat gewünschte einfache
Handhabung der vorgesehenen
Unterstützung wie folgt in die Richtlinien unter „4. a.“ aufzunehmen:
„Der Stadtrat beschließt, die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der
Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4.
Zuschüsse für den Unterhalt von
Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:
Der Ansatz unter
Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder
Vereinsheime“ wird hinsichtlich der
Förderung von Turnhallen abhängig
von der Größe der
Hallen und der Bundeskegelbahn dahingehend geändert,
dass vorbehaltlich der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz die Halle des RKV
Bullach mit 5.000,00 €, die Bundeskegelbahn
des TSV Lauf e.V. mit 10.000,00 €,
die Hallen des TSV Lauf e.V. mit
20.000,00 € und die Hallen des TV
1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert
werden.
Die
erforderlichen Mittel sind
vorbehaltlich der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz ab 2014 laufend unter der
Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.
Die
Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der
Unterhaltung der vereinseigenen
Sporthallen und der einzigen Bundeskegelbahn in Lauf. Die Anpassung der Förderung
dient der Unterstützung von
Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die
Erhöhung der Bezuschussung ist
jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen
Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“