Betreff
Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz - Anträge und Weiterentwicklung
Vorlage
FB 1/021/2014
Aktenzeichen
5200 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt  Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:

Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen und der Bundeskegelbahn dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Bundeskegelbahn des TSV Lauf e.V. mit 10.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz ab 2014 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen Sporthallen und der einzigen Bundeskegelbahn in Lauf. Die Anpassung der Förderung dient der Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Bisherige Entwicklung der Richtlinien:

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat mit Beschluss vom 24.02.2011 die neuen „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt  Lauf a.d. Pegnitz“ mit Gültigkeit ab dem 01.01.2012 beschlossen.

Gleichzeitig mit dem Beschluss vom 24.02.2011 wurde die Verwaltung auch beauftragt, 2013 die Zuschussleistungen 2010 und 2011 mit 2012 zu vergleichen und die Veränderung vorzustellen. Der Vergleich wurde auftragsgemäß vorgelegt. (Die Änderungen führten zu einzelnen Verschiebungen, aber kaum in der Gesamtsumme.)

 

Dies sollte nach dem Wunsch des Stadtrates auch dazu dienen, evtl. Nachbesserungsnotwendigkeiten erkennen zu können und mögliche Änderungshärten ggf. abmindern zu können oder eine weitere Justierung bei der Förderung vornehmen zu können.

Für die Vereine soll damit eine einfache, übersichtliche und trotzdem wirtschaftlich gesicherte Planungsgrundlage geschaffen werden, die gleichzeitig auf das Ehrenamt baut.

 

Im Gespräch mit den größeren Vereinen ist vor allem eine Position der Bezuschussung Gesprächsgrundlage gewesen: die Hallennutzung der städtischen mit den Turnhallen der Vereine. Hier wurde eine Ungleichbehandlung bei der Förderung gesehen, da Vereinen ohne eigene Hallen die Nutzung der städtischen Turnhallen vollkommen kostenfrei ermöglicht wird (incl. Wartung, Unterhalt und Reinigung) und die Vereine, die eigene Turnhallen haben, bei diesen Kosten weitestgehend allein gelassen werden. Die im Rahmen der neuen Richtlinien leicht erhöhten Zuschüsse decken die Unkosten bei weitem nicht.

 

Um eine detaillierte Überprüfung tatsächlicher Hallennutzungsstunden und Gegenrechnung möglicher vereinnahmter Vermietungserträge zu vermeiden schlug die Verwaltung vor, eine vereinfachte Pauschalförderung, wie sie auch mit den beschlossenen Förderrichtlinien umgesetzt wurden, beizubehalten.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung wurde wie folgt vom Kultur- und Sportausschuss am 13.06.2013 einstimmig empfohlen und vom Stadtrat am 27.06.2013 einstimmig beschlossen:

„Der Stadtrat beschließt, die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt  Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:

Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind ab 2013 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Zur Umsetzung sind als erforderliche Mittel im Haushalt unter der HHSt 0.5500.7093 ab 2013 jährlich zusätzlich 57.300,00 € einzustellen, soweit dies die finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zulässt.

 

Die Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen Sporthallen. Die Anpassung der Förderung ist eingebettet und dient der Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Gewünschte Änderung:

Durch den TSV Lauf e.V. wurde beantragt, den jährlichen Fehlbetrag für die Bundeskegelbahnen (Unterdeckung der Unterhaltskosten gegenüber den Einnahmen) durch einen Zuschuss der Stadt Lauf zu übernehmen.

Dazu wurde in der Stadtrats-Sitzung vom 27.02.2014 folgender einstimmiger Beschuss gefasst:

„Der Stadtrat der Stadt Lauf bittet die Verwaltung, die Erhöhung des Zuschusses von jährlich 20.000 auf 30.000 Euro vorzubereiten und die Förderrichtlinie des TSV aufgrund der anrechenbaren Flächen abzuändern. Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung über die Richtlinie und den Vollzug entscheiden.“

 

Dieser Beschluss bezieht sich auf den Punkt „4.b. Zuschuss für vereinseigene Liegenschaften“ der Richtlinien in Höhe von 20.000,00 €, zielt ebenfalls auf eine relativ einfache Handhabung der Bezuschussung und Auszahlung und umfasst den Erhöhungsbetrag von 10.000,00 €.

Zur Verdeutlichung der Ermittlung und Abrechnung dieses Zuschusspunktes der Richtlinien ist als Anlage 1 die Informationsvorlage Nr. FB 1/021/2013 über die Vergabe des Jahres 2013 beigefügt. Der Förderzuschuss wird auf der Basis der vereinseigenen Grundstücksflächen ermittelt. Diese beliefen sich 2013 auf insgesamt 108.134 m², sodass ein Förderbetrag von gerundet 0,18 € je qm Grund ausgekehrt wurde.

Die innerhalb der Gebäude liegenden Nutzflächen der Bundeskegelbahnen belaufen sich gemäß der Anlage 2 auf ca. 561 qm. Eine zusätzliche Bezuschussung von 10.000,00 € ergäbe einen Förderbetrag von gerundet 17,83 € je qm Kegelbahnnutzfläche.

Eine gemeinsame Rechenbasis für unbebaute Grundstücksflächen mit den Nutzungsflächen der Kegelbahn (innerhalb von Gebäuden) und eine entsprechende Abgrenzung für die Abrechnung ist schwer zu finden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die vom Stadtrat gewünschte einfache Handhabung der vorgesehenen Unterstützung wie folgt in die Richtlinien unter „4. a.“ aufzunehmen:

Der Stadtrat beschließt, die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt  Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:

Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen und der Bundeskegelbahn dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Bundeskegelbahn des TSV Lauf e.V. mit 10.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz ab 2014 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

Die Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen Sporthallen und der einzigen Bundeskegelbahn in Lauf. Die Anpassung der Förderung dient der Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“