Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom
26.10.2012 in der geänderten Fassung vom März 2014 und stimmt der Erledigung der
Prüfungserinnerungen zu.
2. Die Jahresrechnungen 2011 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3
GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 63.587.272,67 EUR
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 50.625,91 EUR
c) J.F. Barth’sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 1.395,54 EUR
Der Jahresabschluss 2011 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2011 3.163.929,27 EUR
b) Summe der GuV-Rechnung 2011
Erträge 3.393.186,01 EUR
Aufwendungen 3.287.112,85 EUR
c) Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2011
(zugleich Bilanzgewinn zum 31.12.2011) 106.073,16 EUR
3. Für die festgestellten Jahresrechnungen 2011 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-
Spitalstiftung St. Leonhard, der J.F. Barth’schen Stiftung und für den festgestellten Jah-
resabschluss 2011 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 8. bis 26. Oktober 2012 wurden die Jahresrechnungen 2011 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung sowie der Jahresabschluss 2011 der Altenheime der Spitalstiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gemäß Art. 103 GO geprüft.
Die Niederschrift über die Prüfung vom 26. Oktober 2012 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen vom 19.11.2013 sind als Anlage beigefügt.
Der Tagesordnungspunkt wurde in der VAS am 20.03.2013 wegen Unstimmigkeiten in der Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsprotokolls vertagt. Diese wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss inzwischen neu formuliert und das Protokoll entsprechend geändert.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.