Betreff
Übernahme der Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten
Vorlage
FB 5/009/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Teil A:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem gesetzlich vorgegebenen Übergang der Straßenbaulast an Staatsstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten im Bereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Der Bauausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Straßenbauamt zu, für die noch notwendigen Straßensanierungsarbeiten in der OD Neunhof einen Ablösebetrag von 89.000 EURO an die Stadt Lauf zu entrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Übernahmeverträge abzuschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Teil B:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss nimmt von dem gesetzlich vorgegebenen Übergang der Straßenbaulast an Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten im Bereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Kenntnis.

 

Der Bauausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land zu, einem Ablösebetrag in Höhe von 100.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015, für notwendige Sanierungsmaßnahmen an die Stadt Lauf zu entrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Übernahmeverträge abzuschließen.

Allgemein:

 

Seit 01.01.2014 ist die Straßenbaulast in den Ortsdurchfahrten der Kreisstraße und der Staatsstraßen an die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übergegangen. Dies begründet sich nach Art. 42 Abs. 1 Bay. Straßen- und Wegegesetzes, nach dem alle Gemeinden über 25.000 Einwohner die Straßenbaulast in den Ortsdurchfahrten zu tragen haben. Grundlage für die Ermittlung der Einwohnerzahlen ist der Zensus 2011, bei dem die Stadt Lauf die Einwohnerzahl von 25.000 überschritten hat.

 

Mit dem Landkreis Nürnberger Land und mit dem Straßenbauamt Nürnberg wurden deshalb Gespräche zur Abwicklung der Übernahme geführt. Der Verwaltung war es in diesem Zusammenhang wichtig, dass die zu übernehmenden Straßen in einem ordentlichen Zustand sind. Zur Ermittlung des Straßenzustandes wurde ein Ingenierubüro mit einer Bestandsaufnahme beauftragt. Diese Bestandsaufnahme war dann auch die Grundlage der Verhandlungen.

 

Bezüglich der Unterhaltsarbeiten wird die Verwaltung mit dem Straßenbauamt Nürnberg und mit dem Landkreis Nürnberger Land noch Vereinbarungen treffen. Dies betrifft vor allem den Winterdienst. Hier wird das Straßenbauamt Nürnberg die Arbeiten auch in den Ortsdurchfahrten weiterhin durchführen und der Stadt Lauf in Rechnung stellen. Für die Kreisstraßen wird zusammen mit dem Landkreis noch ein Konzept erarbeitet, wie Winterdienstarbeiten durch Streckentausch optimiert werden können.

 

Ergänzend darf noch darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Lauf durch die Übernahmen der Straßenbaulast keine zusätzlichen Mittel seitens des Staates erhalten wird. Dies wurde der Stadt auf Anfrage in einem Schreiben des Bay. Finanzministeriums vom 19.11.2013 mitgeteilt.

 

Bemerkenswert ist auch, dass trotz der Übergabe der Straßenbaulast an die Stadt Lauf die verkehrsrechtliche Hoheit beim LRA Nürnberger Land verbleibt. Dies bedeutet, dass verkehrsregelnde Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrten nach wie vor vom LRA Nürnberger Land angeordnet werden müssen.

 

Teil A: Staatsstraßen:

 

Betroffen sind folgende Streckenabschnitte:

 

St 2240       Stadtgebiet Lauf, Nürnberger Straße von der Abzweigung Pegnitzstraße über Schlachthofplatz, Eschenauer Straße bis nach Abzweigung Königsberger Straße (2.000m)

 

St. 2240      Ortsdurchfahrt Vogelhof (545 m)

 

St. 2240      Ortsdurchfahrt Neunhof (883 m

 

St. 2241      Stadtgebiet Lauf, Röthenbacher Straße von Abzweigung Innsbrucker Straße bis B 14 Brücke. (215 m)

 

Gesamtlänge der zu übernehmenden Staatsstraßen: 3.643 m.

 

Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Straßenbauamt Nürnberg wurde vereinbart, dass alle in der Bestandsanalyse festgestellten Schäden an den Straßen vor der Übergabe behoben werden. Hierzu wurden die in der Bestandsanalyse genannten schadhaften Fahrbahndecken erneuert, Risse vergossen und Markierungen nachgearbeitet. Auch wurde die Signalanlage am Schlachthofplatz mit neuester LED-Technik ausgerüstet.

 

In der Ortsdurchfahrt Neunhof wurden diese Maßnahmen nicht durchgeführt. Dies ist darin begründet, dass die Stadt Lauf in Neunhof noch Kanalbaumaßnahmen durchführen muss und eine neue Fahrbahndecke dann wieder aufgebrochen werden müsste. Dies betrifft den Bereich der Ortsdurchfahrt ab der Weiherstraße bis zum Ortsende nach Eschenau. Ersatzweise gewährt hier das Straßenbauamt einen Ablösebetrag in Höhe von 89.000 EURO. Diesem Ablösebetrag liegen die in der Bestandsanalyse ermittelten Werte zu Grunde.

 

Teil B: Kreisstraßen:

 

LAU 7:            Ortsdurchfahrt Weigenhofen (594 m)

LAU 7:            Ortsdurchfahrt Schönberg südlich vom Ortseingang einschl. Laufer Straße (1.170 m)

LAU 19           Ortsdurchfahrt Schönberg, Heilingstraße v. Laufer Straße bis Ortsende (369 m)

LAU 8                         Ortsdurchfahrt Lauf, Hersbrucker Straße und Simonshofer Straße bis Ortsende Richtung Kuhnhof (1.612 m)

LAU 8             Ortsdurchfahrt Kuhnhof (654 m)

LAU 8             Ortsdurchfahrt Simonshofen 793 m)

LAU 16           Ortsdurchfahrt Simonshofen, Hüllstraße von LAU 8 bis Ortsende Richtung Neunhof (415 m)

LAU 8:            Ortsdurchfahrt Bullach (580 m)

LAU 14           Ortsdurchfahrt Günthersbühl, An der Steinmauer  bis Ortsende Richtung Behringersdorf (674 m)

LAU 16           Ortsdurchfahrt Günthersbühl Ortsanfang aus Richtung Neunhof bis Einmündung LAU 14 (196 m)

LAU 16           Ortsdurchfahrt Neunhof, Flachsstraße Ortseingang aus Richtung Simonshofen bis Ochsenkopfstraße, Ortsende Richtung Günthersbühl (407 m)

 

Gesamtlänge der zu übernehmenden Kreisstraßen: 7.464 m

 

Bei den Gesprächen zum Übergang der Straßenbaulast an Kreisstraßen wurde mit dem Landkreis vereinbart, dass dieser keine Sanierungsarbeiten mehr durchführt, sondern eine Gesamtablösesumme an die Stadt Lauf bezahlt. Bei den Verhandlungen mit dem Landkreis hat dieser die finanziellen Vorgaben aus der Bestandsanalyse im Vergleich mit seinen Preisen aus den vorliegenden Leistungsverzeichnissen für den Straßenunterhalt für zu hoch angesehen und einen Betrag von 93.146 € ermittelt. In der Bestandsanalyse wird von einer Summe von 133.052 € ausgegangen.

 

Die Verwaltung hat sich letztlich mit dem Landkreis darauf geeinigt, dass eine Ablösesumme in Höhe von 100.000 € – verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 – an die Stadt Lauf zu entrichten ist. Zusätzlich wird der Winterdienst in der Saison 2013/2014 weiterhin vom Landkreis durchgeführt, ohne die Leistung an die Stadt Lauf zu verrechnen. Zudem wird vom Landkreis noch die Vermessung und Neueinteilung der Kreisstraßen (Einteilung der Straßen in Abschnitte) – auch für die Ortsdurchfahrten ohne Kostenbeteiligung der Stadt vorgenommen.