Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Oedenberg, sowie dessen Stellvertreter
Vorlage
FB 3/005/2014
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Auf Grund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Lauf – Oedenberg am 17.01.2014 werden gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

 

1. Kommandant                       M a u ß n e r, Bernd, Simmelberger Hauptstr. 2a

                                               geb.: 25.11.1978

 

 

2. Kommandant                       F i e d l e r, Thomas, Simmelberger Hauptstraße 2

                                               geb.: 18.07.1978

 

Der stellvertretende Kommandant hat den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres nachzuholen. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist eine Bestätigung über die Lehrgangsteilnahme vorzulegen.

 

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 07.03.2014 die Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf – Oedenberg statt.

 

Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigem Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“, in welchem die fachlichen, gesundheitlichen und sonstigen Eignungsgründe überprüft werden. Hierfür ist der Verwaltungsausschuss zuständig (Art. 8 Abs. 4 BayFwG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e der Geschäftsordnung).

 

 

Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:

 

1. Kommandant                       M a u ß n e r, Bernd, Simmelberger Hauptstr. 2a

                                               geb.: 25.11.1978

 

 

2. Kommandant                       F i e d l e r, Thomas, Simmelberger Hauptstraße 2

                                               geb.: 18.07.1978

 

 

Seitens der Kreisbrandinspektion stehen der Bestätigung keine Einwände entgegen. Ggf. erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz entsprechend nachzuweisen.