Betreff
Haushalt 2014 der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, -übrige Stiftung-
Vorlage
FB 2/003/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)         Dem Haushaltsplan 2014 der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2014 wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

b)                    Die zum Ausgleich des Spitalhaushaltes notwendigen Mittel in Höhe von 61.100 EUR werden außerplanmäßig im Haushalt 2014 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung gestellt.

 

Die durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz verwaltete Stiftung betreibt die Glockengießer Alten- und Pflegeheime und besitzt noch weiteres Grundvermögen. Die Alten- und Pflegeheime werden als Regierbetrieb geführt, die Wirtschaftsführung erfolgt nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung. Das sonstige Vermögen wird von der Stadt Lauf als „übrige Stiftung“ verwaltet. Die Wirtschaftsführung erfolgt nach den Regeln der bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz angewandten Buchführungsvorschriften (Kameralistik). Das Defizit daraus trägt gemäß Stiftungssatzung die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

In Anlage befindet sich der Gruppierungsplan 2014 für die „übrige Stiftung“, der komplette Haushalt 2014 kann bei Bedarf im Session als pdf-Datei abgerufen werden.