Betreff
TSV Lauf e.V., Antrag zur finanziellen Unterstützung bei der Durchführung der Hämmernkirchweih
Vorlage
FB 1/012/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sagt dem TSV Lauf e. V: auch für das Jahr 2014 eine Übernahme der anfallenden Bauhofkosten für die Durchführung der Hämmernkirchweih zu.

Eine zusätzliche pauschale Förderzusage der Veranstaltung durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird zur Vermeidung von steuerlichen Belastungen des Vereins und zur Vermeidung von Bezugsfällen abgelehnt.

 

Der Verein beantragt mit Schreiben vom 02.11.2013 die volle Übernahme der Bauhofkosten für die Unterstützung des Vereins, insbesondere der Marchingband bei der Ausrichtung der Hämmernkirchweih 2014.

Der Verein beabsichtigt eine Information über die Durchführung dieses traditionellen Festes an seine Mitglieder erst dann herauszugeben, wenn die Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine Förderzusage gibt. Erst dann entscheiden die Mitglieder, ob auch 2014 der „Rußige Aidt“ von Ihnen durchgeführt wird.

Der Verein bittet auch um Prüfung, ob die Veranstaltung in der bisherigen Form erhalten und weitergeführt werden soll.

Falls dies der Fall sein sollte, bittet der Verein um weitere zusätzliche finanzielle Unterstützung, da der personelle Aufwand des Vereins in keinem Verhältnis zu dem finanziellen Ergebnis der Veranstaltung steht.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Durchführung des „Rußigen Aidt“ mit der Hämmernkirchweih, die nur bei schönerem Wetter stattfindet, beibehalten werden sollte.

Der Verein sollte allerdings vor weiteren Förderzusagen eine Kostenübersicht über die Ausgaben und Einnahmen der bisher durchgeführten Hämmernkirchweihen vorlegen und konkretisieren, für welche zusätzlichen Ausgaben eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz erwartet wird.

Eine pauschale Bezuschussung der Veranstaltung – ähnlich der bis vor wenigen Jahren geübten Praxis beim Altstadtfest an die ausführenden Vereine - wird abgelehnt, da dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen des Vereins führt.

Auf die diesbezüglichen Diskussionen im Zusammenhang mit der damaligen Praxis der Förderung des Altstadtfestes wird Bezug genommen.