Betreff
Antrag der Altstadtfreunde Lauf e.V. auf Gewährung eines Investitionszuschusses zur Reparatur des Wasserrades an der Reichel'schen Schleifmühle
Vorlage
FB 1/011/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt dem Verein Altstadtfreunde Lauf e.V. für die Reparatur des Wasserrades an der Reichel’schen Schleifmühle einen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR zu gewähren.

Haushaltsmittel stehen auf der HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere zu veranlassen.

 

 

 

Die Altstadtfreunde Lauf e.V. betreuen seit vielen Jahren die Reichel’sche Schleifmühle an der die Reparatur des Mühlrades ansteht. Für die Reparatur entstehen nach vorliegenden Schätzungen Kosten in Höhe von 23.362,08 EUR.

 

Die Finanzierung des Projekts stellt sich somit wie folgt dar:

 

            Geschätzte Baukosten                                     23.362,08 EUR

            Eigenmittel                                                                    8.000,00 EUR

            Eigenleistung                                                                 1.000,00 EUR

            Zuschuss v. Landesamt für Denkmalpflege                     2.500,00 EUR

            Zuschuss des Landkreises                                             1.051,30 EUR

            Zuschuss des Bezirkes                                       1.051,30 EUR

            Zuschuss der Bay. Landesstiftung                                  2.336,21 EUR

            Zuschuss der Stadt Lauf im Rahmen des

            Denkmalschutzes (50 % des Zuschusses BLfD)             1.250,00 EUR

            verbleibender Zuschussbedarf                            6.173,27 EUR

 

Konkret wird ein Zuschuss in Höhe von mindestens 5.000 EUR beantragt.

 

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sehen grundsätzlich eine Bezuschussung von 10 v.Hundert der förderfähigen, ungedeckten Investitionskosten vor. Nach Buchstabe B VI i.V.m. C Ziffer 6 a) der Richtlinie können allerdings davon abweichende Beträge aus dem jeweils zur Verfügung stehenden städtischen Gesamtbudget als Förderbeträge beschlossen werden.

 

Da sich die Reichel’sche Schleifmühle im Besitz der Stadt Lauf a.d.Pegnitz befindet empfiehlt die Verwaltung einen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR zu gewähren.