Betreff
Vollzug des Ladenschlußgesetzes (LadSchlG), Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Simonshofen am 18.05.2014
Vorlage
FB 3/003/2014
Aktenzeichen
8411-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Anlässlich des Dorftages in Simonshofen wird eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 18.05.2014 erlassen. Die Rechtsverordnung ist als Anlage 3 beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Am Sonntag, den 18.05.2014, findet im Ortsteil Simonshofen wieder ein Dorftag statt. Die „Dorfmarkt Simonshofen eG“ hat auf Grund dieser Veranstaltung einen verkaufsoffenen Sonntag in Simonshofen beantragt.

 

Nach den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich vier Sonntagen geöffnet sein (§14 LadSchlG). Beide Voraussetzungen wären im vorliegenden Fall erfüllt. Der Dorftag ist ein gewerberechtlich festsetzbarer Markt und die derzeit geltende Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen schöpft das Maximum von vier Sonntagen nicht aus.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurden der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaft, die örtlichen Kirchen, die IHK, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörde angehört. Die erhaltenen Stellungnahmen sind durchaus unterschiedlich. Der Handelsverband Bayern, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörde erheben keine Einwände gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag. Der Gewerkschaftsbund (sh. Anlage 1) spricht sich gegen eine Genehmigung aus, da aus dortiger Sicht der Markt nur eine Alibi-Funktion habe und kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. Die Stellungnahme der evangelischen Kirche (sh. Anlage 2) ist zwar neutral gehalten, jedoch wird von dortiger Seite auf den Schutz der Sonn- und Feiertage hingewiesen.

 

Nach Meinung der Verwaltung wird der Dorftag nicht vorgeschoben, um eine Öffnung des Dorfmarktes zu ermöglichen. Die Öffnung der Verkaufsstelle soll vielmehr als Abrundung des Programms dienen und ist nach Ansicht der Verwaltung nicht der Hauptanziehungspunkt für Besucher. Dies ist der Dorftag, wie es auch schon im Jahr 2012 der Fall war.