Betreff
TSV Neunhof e.V., Ergänzungsantrag auf einen Investitionszuschuss für die Fassadenrenovierung des Sportheims
Vorlage
FB 1/010/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt für die Erneuerung des Netzes des Ballfangzauns an der Ostseite des A-Platzes einen Zuschuss in Höhe von maximal 1.000 EUR zu gewähren. Zudem wird der Zuschuss für die Sanierung der Sportheimfassade von 10 v.Hundert der nachgewiesenen Kosten auf maximal 10.000 EUR erhöht.

Haushaltsmittel stehen unter der HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere zu veranlassen.

 

Im Jahr 2012 stellte der TSV Neunhof e.V. den Antrag auf Bezuschussung der Fassadenrenovierung des Sportheims. Gemäß Kostenschätzung fallen hierfür Kosten in Höhe von 9.887,83 EUR an. Bereits mit Beschluss vom 09.10.2012 genehmigte der Kultur- und Sportausschuss den damaligen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die Fassadenrenovierung des Sportheims des TSV Neunhof e.V. in Höhe von 10 v.Hundert der voraussichtlichen Kosten, höchstens jedoch 988,78 EUR. Mit Beschluss vom 20.11.2012 wurde der Investitionszuschuss auf Antrag des Vereins auf einen Betrag von höchstens 1.185 EUR erhöht. Grund der Erhöhung war der im Zuge der Fassadenrenovierung geplante Austausch von drei Fenstern. Zwischenzeitlich wurden die drei Fenster ausgetauscht und der Zuschuss in Höhe von 195 EUR ausgezahlt.

Mit Schreiben vom 25.10.2013 bat nun der Verein aufgrund zahlreicher ungeplanter Maßnahmen wie beispielsweise der Kauf eines neuen Traktors, der Bau eines Kinderspielplatzes sowie die Instandsetzung des Sportplatzes den Investitionszuschuss für die geplante Fassadenrenovierung von derzeit 10 v.Hundert auf 100 v.Hundert zu erhöhen.

Zudem beantragt der Verein die vollständige Übernahme der Kosten, die für die Erneuerung des Netzes des Ballfangzauns an der Ostseite des A-Platzes anfallen, zu übernehmen. Nach bisheriger Kostenschätzung fallen hierfür Kosten in Höhe von 1.000 EUR an.

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sehen grundsätzlich eine Bezuschussung von 10 v. Hundert der förderfähigen, ungedeckten Investitionskosten vor. Nach Buchstabe B VI i.V.m. C Ziffer 6a der Richtlinie können allerdings davon abweichende Beträge aus dem jeweils zur Verfügung stehenden städtischen Gesamtbudget als Förderbeträge beschlossen werden.