Betreff
Antrag des ASB-Regionalverbandes Nürnberger Land e.V. auf Bezuschussung des Ablösebetrages für 6 Stellplätze für das Gelände am Südring 3
Vorlage
FB 1/003/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Nürnberger Land e.V. auf Bezuschussung des Ablösebetrages für die Schaffung von Stellplätzen wird abgelehnt.

 

 

Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Nürnberger Land e.V. beantragt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine Zuwendung zur Zahlung des Ablösebetrages für 6 Stellplätze auf dem Gelände des Grundstücks Südring 3.

Im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des ASB Kinderhauses um eine Kinderkrippe und eine Kindergartengruppe ist es nach Art. 47 Abs. 1 BayBO notwendig zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Nachdem die Herstellung der Stellplätze auf dem Gelände Südring 3 nicht möglich ist, wurde die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen abgelöst.

Die Ablösung der Stellplätze ist kein Tatbestand der Richtlinie zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Aus diesem Grund kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.