Betreff
Archivwesen - Erlass einer Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs und einer entsprechenden Gebührensatzung
Vorlage
FB 1/001/2014
Aktenzeichen
3231 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtratsgremium den Erlass folgender Satzungen:

 

1. Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ent-

    sprechend dem beiliegenden Entwurf (Archivsatzung.

 

2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt

    Lauf a.d.Pegnitz.

 

Die jeweiligen Satzungsentwürfe sind Bestandteil der Beschlüsse.

 

 

 

Nach Art. 13 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) regeln die Gemeinden die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Archivunterlagen in eigener Zuständigkeit.

Dazu ist es notwendig eine Satzung sowohl über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Lauf a.d.Pegnitz als auch eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung unseres Archivs zu erlassen. 

Die Verwaltung hat hierzu jeweils Satzungstexte vorbereitet und legt sie dieser Vorlage als Entwürfe für eine Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss bei (s. Anlagen).

Die Benutzungssatzung lehnt sich sowohl an ein Satzungsmuster des bayerischen Städtetages als auch an eine bereits abgespeckte Version der Nürnberger Archivsatzung an und wurde im Detail mit dem Fachanwalt für Urheberrecht Herrn Bronnenmeyer aus Lauf nochmals besprochen.

Die Gebührensatzung lehnt sich hinsichtlich der Gebührenhöhe an die Satzungen anderer vergleichbarer Archive an.

Der Zugriff Dritter auf die Bestände des Laufer Stadtarchivs steigert sich von Jahr zu Jahr. Dabei wird insbesondere aus wissenschaftlichen Gründen und immer häufiger für Veröffentlichungen in Publikationen auf die wertvollen Bestände des Stadtarchivs zurückgegriffen.

Die Zuarbeiten für derartige Anfragen nehmen das vorhandene Personal immer mehr in Anspruch, wobei dafür bisher kein Entgelt erhoben wurde.

Auch Ausleihen an andere öffentliche Einrichtungen wurden bisher ohne Erhebung von Gebühren vorgenommen, während andere Archive hierfür bereits seit langem Gebühren und Auslagen geltend machen.

Um auch bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz die Benutzung zu regeln und - wenn auch geringfügig - zusätzlich entstehende Unkosten mit auszugleichen, ist der Erlass von Satzungen zu empfehlen.

Die Verwaltung hat deshalb die überlassenen Satzungsentwürfe zur Beratung im Kultur- und Sportausschuss vorgelegt.