Betreff
Wahlen im Jahr 2014, Festsetzung des Erfrischungsgeldes
Vorlage
FB 3/002/2014
Aktenzeichen
0240-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Für die Kommunalwahl am 16.03.2014 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gewährt.

 

  1. Für den Fall einer Stichwahl am 30.03.2014 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € gewährt.

 

  1. Für die Europawahl am 25.05.2014 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € gewährt.

 

  1. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.

 

Am 16.03.2014 finden in Bayern die Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Für den 30.03.2014 kann für die Wahl des ersten Bürgermeisters und / oder des Landrats mit einer Stichwahl gerechnet werden. Weiterhin wird am 25.05.2014 das Europaparlament gewählt.

 

Zur Durchführung dieser Wahlen sind wieder eine Vielzahl von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Einsatz. Die Verwaltung plant den Einsatz von ca. 400 Wahlhelfern für die Kommunalwahl und von ca. 250 Wahlhelfern bei der Europawahl.

 

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand kann als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt werden (Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, § 10 Abs. 2 EuWO). Bei der Kommunalwahl 2008 betrug das Erfrischungsgeld 50,00 €, für die Stichwahl und für die Europawahl 2009 jeweils 35,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erfrischungsgelder auch für die Wahlen im Jahr 2014 wieder in dieser Höhe festzusetzen.