Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Nachtragshaushalt in Form der Nachtragshaushaltssatzung für die Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard mit folgendem Wortlaut:
„Nachtragshaushaltssatzung
der von der Stadt Lauf a.d.Peg. verwalteten rechtsfähigen
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard für das Haushaltsjahr 2013 vom …………..
Aufgrund
des Art. 29 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und in analoger Anwendung
des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Stadt Lauf a.d.Peg. folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
im Erfolgsplan
die
Erträge vermindert um 669.371 EUR und
die
Aufwendungen erhöht um 39.417,13 EUR.
Er
schließt damit im Gesamtbetrag inkl. der Nachträge
in
den Erträgen mit 3.167.929 EUR gegenüber bisher 3.837.300 EUR und
in
den Aufwendungen mit 4.020.717,13 EUR
gegenüber bisher 3.981.300 EUR ab.
§ 2
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Lauf
a.d. Pegnitz, den (Datum der Ausfertigung) Stadt Lauf a.d.Peg.
Benedikt Bisping
Erster Bürgermeister“
Mit Beschluss des Kultur- und Sportausschusses vom 12.12.2013 wurde für die Stiftung der Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 genehmigt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Nachdem die Stiftung einen kameralistischen Haushalt führt, der als Anlage die Daten des Wirtschaftsplanes enthält (§ 1 Abs. 2 der Haushaltssatzung), muss gemäß Art. 68 GO i. V. m. §§ 2 und 5 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) muss ein kameralistischer Nachtrag in Form der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden.