Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt nach den Vorschriften der Art. 69, 67 GO i. V. m. § 9 KommHV-Kameralistik der Umsetzung nicht mehr benötigter Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2013 auf andere Haushaltsstellen im Haushalt 2013 zu, um Verzögerungen bei anstehenden investiven Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2014 zu vermeiden. Im Einzelnen werden aus den Verpflichtungsermächtigungen bei den HHStellen 1.6154.9400 und 1.7711.9420 insgesamt 2.370.000 Euro auf folgende Haushaltsstellen umgesetzt:
1.2121.9450 Generalsanierung Kuni-Schule 250.000 Euro
1.2121.9451 Kuni-Schule, Container-Auslagerung 1.500.000 Euro
1.2141.9450 Bertlein-Schule, Brandmeldeanlage 50.000 Euro
1.6329.9510 Kärntner Straße 270.000 Euro
1.6480.9510 Anna-Dietz-Steg 60.000 Euro
1.7029.9535 RÜB Beerbach 150.000 Euro
1.7044.9535 RÜ Vogelhofer Straße 90.000 Euro .
Darüber hinaus genehmigt der Stadtrat ausdrücklich, die Ausschreibungen für die Maßnahmen Generalsanierung Kunigundenschule (HHSt 1.2121.9450) und Erweiterung Kunigundenschule (HHSt 2121.9452) vor Rechtskraft des Haushalts 2014 durchzuführen. Die benötigten Mittel in Höhe von jeweils 2.000.000 Euro werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.
Nachdem der neue Haushalt für das Jahr 2014 nicht vor Beginn des Haushaltsjahres 2014 erlassen werden wird, befindet sich die Stadt Lauf a.d.Peg. in der sog. haushaltslosen Zeit bzw. in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Art. 69 GO. Für diesen Zeitraum gelten besondere gesetzliche Vorschriften, die den täglichen Haushaltsvollzug, insbesondere für Maßnahmen des kommenden Haushaltsjahres, regeln.
Um bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2014 den anstehenden Verpflichtungen nachkommen zu können und die Maßnahmen im Bereich des Vermögenshaushalts entsprechend der vorgegebenen Beschlüsse zügig umsetzen zu können, muss gewährleistet sein, dass dafür notwendige neue Verpflichtungen (z. B. Ausschreibungen, Vergaben) ohne rechtliche Probleme eingegangen werden können.
Der Art. 69 GO gibt der Verwaltung die Möglichkeit, die für die abzuwickelnden Maßnahmen benötigten haushaltsrechtlichen Grundlagen zu schaffen bzw. zu nutzen.
So gelten z. B. vorhandene Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 3 GO i. V. m. § 9 KommHV aus dem Haushalt 2013 weiter und können – sofern sie für ihre geplanten Zwecke nicht benötigt wurden – auch für neue, kommende Maßnahmen herangezogen werden (Erl. 16 zu Art. 67 Abs. 5 GO, KommHausWirtschRBay).
Der Haushalt des Jahres 2013 sieht insgesamt genehmigte Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Jahre in Höhe von 3.925.000 Euro vor.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich 5 werden davon 2.530.000 Euro nicht mehr für die ursprünglichen Zwecke benötigt, so dass sie an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden können und daraus Verpflichtungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 eingegangen werden dürfen.
Im Einzelnen können damit in 2013 folgende VE’s für anstehende neue Maßnahmen maximal eingesetzt werden:
1.6154.9400 Städtebaul. Entwicklung LAUF LINKS 730.000 Euro
1.7711.9420 Neubau Bauhof 1.800.000 Euro
Die VE’s werden benötigt für erste Maßnahmen (Ausschreibungen, Planungsaufträge, Vergaben) bei
1.2121.9450 Generalsanierung Kuni-Schule 250.000 Euro
1.2121.9451 Kuni-Schule, Container-Auslagerung 1.500.000 Euro
1.2141.9450 Bertlein-Schule, Brandmeldeanlage 50.000 Euro
1.6329.9510 Kärntner Straße 270.000 Euro
1.6480.9510 Anna-Dietz-Steg 60.000 Euro
1.7029.9535 RÜB Beerbach 150.000 Euro
1.7044.9535 RÜ Vogelhofer Straße 90.000 Euro
Darüber hinaus sollte für die anstehenden Ausschreibungen bei der Generalsanierung (geplanter Haushaltsansatz 2014: 2.000.000 Euro) und für den Erweiterungsbau (geplanter Haushaltsansatz 2014: 2.000.000 Euro) der Kuni-Schule bereits vor Haushaltsverabschiedung 2014 explizit die Genehmigung durch den Stadtrat erfolgen.
Zur rechtlichen Absicherung der Verwaltung in der haushaltslosen Zeit des HJ 2014 ergeht folgender