Betreff
Antrag der HSG Franken-Schnauzen auf verschiedene Investitionszuschüsse, a) für die Renovierung und Sanierung des Vereinsheims sowie für die Anschaffung und Reparatur von Küchenmöbeln b) für die Anschaffung von Großsportgeräten
Vorlage
FB 1/087/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem Verein HSG Franken-Schnauzen e.V. für die Renovierung und Sanierung des Vereinsheims, für die Anschaffung und Reparatur von Küchenmöbeln sowie für die Anschaffung von Großsportgeräten einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v.Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 2.243,31 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung, die Einzelmaßnahmen können auch einzeln abgerechnet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

 

 

Der Verein HSG Franken-Schnauzen bittet mit Schreiben vom 13.08.2013 um einen Investitionszuschuss für die Renovierung und Sanierung des Vereinsheims sowie für die Anschaffung und Reparatur von Küchenmöbeln für das Vereinsheim.

a) Die Hundesportgruppe Franken-Schnauzen hat im Januar 2012 das Vereinsgebäude des ehemaligen Hundevereins Heuchling e.V. übernommen. Das Vereinsgebäude befand sich in einem desolaten Zustand und bedurfte dringend einer Renovierung bzw. Sanierung.

Für alle Maßnahmen entstanden unter Einbeziehung der Eigenleistung Kosten in Höhe von 19.119,90 €.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

                        Investitions- bzw. Anschaffungskosten:            17.319,90 €

                        Eigenleistung:                                                                1.800,00 €

b) Für die Aufrechterhaltung des Übungsbetriebs sowie für eine ordnungsgemäße Ausbildung und Durchführung der Leistungsprüfungen bedurfte bzw. bedarf es zudem verschiedener Anschaffungen von Großsportgeräten.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

                   Investitions- bzw. Anschaffungskosten:            2.763,18 €

                   Eigenleistung:                                                                 550,00 €

Die Verwaltung schlägt vor, für diese Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v.Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 2.243,31 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung.