Betreff
Generalsanierung des Eckert*schen Kindergartens 1. Fassadenprogramm 2. Klimaschutzprogramm
Vorlage
FB 5/113/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.        Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz gewährt für die Errichtung einer Kinderkrippe und die Generalsanierung des Eckert’schen Kindergartens eine Förderung in Höhe von 100.000 € aus dem Fassadenprogramm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

2.        Die Eckert’sche Stiftung erhält für die umfangreichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss für die Isolierung des Daches aus dem Laufer Klimaschutzprogramm für Vereine und Einrichtungen von öffentlichem Interesse. Die Höhe des Zuschusses zur Investition wird auf 50 % festgelegt, maximal jedoch 21.000 €.

 

1.    Die Eckert’sche Kindergartenstiftung plant die Errichtung einer Kinderkrippe und die Generalsanierung (auch in energetischer Hinsicht) des Gebäudes auf FlNr. 124 Gemarkung Lauf. Für die Generalsanierung beantragt die Eckert´sche Kindergartenstiftung Fördermittel aus der Städtebauförderung (Fassadenprogramm) und dem Klimaschutzprogramm der Stadt Lauf in Höhe von rd. 105.000 € und rd. 21.500 € (siehe Anlage).
Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet Nr. 2 „Altstadt rechts der Pegnitz“ und liegt damit im Fördergebiet des Fassadenprogramms der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Das unter Denkmalschutz stehende Bauwerk der Eckert’schen Kindergartenstiftung wurde 1911 errichtet und mehrfach ausgebaut und erweitert. Im Gebäude befindet sich seit Errichtung eine Kinderschule, später ein Kindergarten. Der Kindergarten ist der letzte zentrumsnah gelegene Kindergarten und somit ein Baustein, um eine gute Infrastruktur an innerstädtischen Standorten zu sichern und hier das Wohnen auch für junge Familien attraktiv zu gestalten.

 

An den Eckert’schen Kindergarten schließt westlich das Spital St. Leonhard (Kirchenruine, Archiv) an. Die Gebäude bilden zusammen städtebaulich ein besonderes Ensemble und prägen das Stadtbild.

 

Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die Sicherung, Erhaltung und Weiterentwicklung des für Lauf a.d.Pegnitz typischen Ortsbildes und der gewachsenen Struktur der Laufer Altstadt. Dies soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt werden.

 

Im Rahmen der Generalsanierung des Eckert’schen Kindergartens werden umfangreiche Arbeiten an der Fassade vorgenommen (Dach, Fassade, Fenster, Türen) und u. a. auch der Außenbereich neu gestaltet. Lt. Fassadenprogramm können Maßnahmen zur Sanierung/Renovierung von Gebäuden mit ortsbildprägendem Charakter unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten und denkmalpflegerischen Belange gefördert werden. Dies betrifft besonders Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern und Dachaufbauten und Dämm- sowie Energieeinsparungsmaßnahmen.

Gefördert werden auch Freiflächen, wie z. B. Hofräume, Vorgärten, Platz- und Wegflächen, die in den öffentlichen Raum hineinwirken. Der Außenbereich des Kindergartens liegt am Anna-Diez-Weg, der als stark frequentierten Fuß- und Radweg, die Verbindung zwischen dem Parkplatz „Pegnitzwiese“ und Marktplatz darstellt. Geplant sind hier umfangreiche Gestaltungsmaßnahmen sowie Pflanzmaßnahmen mit heimischen Gehölzen.

 

Notwendige Architekten- und Ingenieurleistungen können bis zu einer Höhe von max. 10% der reinen Baukosten anerkannt werden.

 

Förderfähig sind nach dem Fassadenprogramm bei Maßnahmen mit besonders hohem Aufwand bzgl. Energieeinsparung und bei besonders aufwändigen und schwierigen Maßnahmen mit hohem denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Mehraufwand bis zu 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 €.

 

Allerdings kann in Ausnahmefällen und bei besonderer Bedeutung für das Ortsbild auch über die Höchstgrenze von 15.000 € hinaus gefördert werden. Diese Einzelfallentscheidung muss durch den Bauausschuss bzw. Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz getroffen werden.

 

Die Gesamtkosten für die Errichtung der Kinderkrippe und die Generalsanierung des
Eckert’schen Kindergartens betragen ca. 1.990.693 €. Hiervon entfallen ca. 105.000 € für Maßnahmen, die nach dem Fassadenprogramm gefördert werden können.

 

Die Verwaltung schlägt in Anbetracht der besonderen städtebaulichen Situation eine Fördersumme in Höhe von max. 100.000 € aus dem Fassadenprogramm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für die Baumaßnahmen sowie Architekten-/ Ingenieurleistungen vor. Hiervon erhält die Stadt Lauf a.d.Pegnitz nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken eine Mitfinanzierung in Höhe von 60%. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel wurden für das Fassadenprogramm im Haushalt 2014 unter der HhSt. 1.6155.9490 angemeldet.

 

2.    Neben dem Antrag auf Förderung aus dem Fassadenprogramm wurde ein Antrag auf Zuschuss aus dem „Klimaschutzprogramm für Vereine und Einrichtungen von öffentlichem Interesse“ gestellt. Der Umfang der Maßnahme betrifft die Dämmung der Steildächer mit einem Zellulose Dämmstoff der in die Hohlkammern eingeblasen wird. Dieser Dämmstoff erfüllt die Vorgaben der EnEV 2009. In Bereichen in denen kein Dämmstoff eingeblasen werden kann, erfolgt die Dämmung mittels Steinwolle WLG 025.

 

Die Investition für die Dachdämmung beträgt 36.035,00 € (brutto). Der Planer und die Eckert’sche Stiftung sind über die Einhaltung der Verwaltungsleitlinien informiert worden.

 

Die benötigten Haushaltsmittel stehen unter der HhSt. 1.1142.9880 zur Verfügung.