Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Entwurf der 18. Änderung des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken (7) wird zur Kenntnis genommen.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken hat in der Planungsausschusssitzung am 23.09.2013 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 18. Änderung des Regionalplans (Kapitel B V 3 Energieversorgung) beschlossen.
In der Änderungsbegründung wird folgendes angeführt:
In Ergänzung der 6.
Änderung (Landkreis Nürnberger Land), der 9. Änderung (Landkreise
Erlangen-Höchstadt, Fürth und Roth) der 14. Änderung (Landkreis Fürth - Bereich
Roßtal), der 16. Änderung (Landkreis Nürnberger Land - Bereich Offenhausen)
wurden in den Verfahren zur 15. und 17. Änderung des Regionalplans weitere
Gebiete hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufnahme als Vorrang- bzw.
Vorbehaltsgebiet Windkraft überprüft. Die vorliegende 18. Änderung des
Regionalplans stellt eine Fortführung der 15. und 17. Änderung dar, in dem
vorgenommene Änderungen an Gebietsabgrenzungen sowie Neuvorschläge an Vorrang-
bzw. Vorbehaltsgebieten Windkraft einer (erneuten) Prüfung unterzogen werden.
Grund für den
Fortschreibungsprozess zum Thema Windkraft ist zum einen die im Hinblick auf
die nationalen Klimaschutzziele erforderliche verstärkte Förderung erneuerbarer
Energieformen auch innerhalb der Industrieregion Mittelfranken und zum anderen
die Absicht der Region, eine dauerhafte Rechtssicherheit für alle Städte und
Gemeinden sowie alle potenziellen Investoren zu gewährleisten.
Im Rahmen der 6. Änderung wurden nur für den Bereich des Landkreises Nürnberger Land Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Diese Änderung ist seit dem 01.01.2006 rechtskräftig. Im Stadtgebiet von Lauf sind dabei fünf Vorbehaltsgebiete (WK 23 bis 27) dargestellt.
Mit der 18. Änderung soll nun das WK 23 zwischen Neunhof und Bullach ersatzlos entfallen und das WK 24 zwischen und Bullach und Simonshofen verkleinert werden (siehe Anlage).
In der Sitzung des Planungsausschusses vom 23.09.2013 wurde vom Regionalbeauftragten hierzu folgendes erläutert:
Zu WK 23 und 24
erklärt er, dass die Flächen wegen eines reinen Wohngebiets in Bullach
angepasst werden müssten. Im Bereich WK 23 habe es zudem eine konkrete
Anlagenplanung und eine entsprechende Genehmigung gegeben. Einer dagegen
gerichteter Klage habe der bayerische Verwaltungsgerichtshof aus Gründen des
Denkmalschutzes stattgegeben. Die verbleibende Fläche sei jetzt so klein, dass
wesentliche Standortalternativen nicht mehr gegeben wären und ein Festhalten an
WK 23 vor dem Hintergrund des Urteils daher kaum sinnvoll wäre.
Die Vorbehaltsgebiete Nr. 25 bis 27 östlich von Schönberg und Weigenhofen sind von der 18. Änderung nicht betroffen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Begründung für den Wegfall des WK 23 nachvollziehbar.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die 18. Änderung des Regionalplans zur Kenntnis zu nehmen und keine Einwände zu erheben.