Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Für
das Programmjahr 2013 werden im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“
förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 848.000
€ angemeldet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung
von Mittelfranken einzureichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2014 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.
Lauf Links wurde 2012 erstmals in das
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Teil 1- Grundprogramm aufgenommen.
2013 wurde Lauf Links in das Programm „Soziale Stadt“ überführt und zählt damit
neben Nürnberg, Fürth, Schwabach und Zirndorf zu einer von insgesamt fünf
mittelfränkischen Kommunen, die in diesem Programm gefördert werden.
Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt -
Investitionen im Quartier“ wird für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung
und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der
Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und
arbeitenden Menschen benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu
erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu
verbessern, um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.
„Soziale Stadt" wird vor Ort gemacht. Träger der Maßnahmen sind die
Kommunen. Entscheidend für den Erfolg des Prozesses ist jedoch die Mitwirkung
der Akteure und Bewohner im Gebiet. Eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung
des Prozesses in einem Programmgebiet und bei der Einbindung und Motivierung
der Bewohner kommt dem Quartiers- oder Stadtteilmanagement zu. Zu seinen
Aufgaben gehören die Initiierung, Entwicklung oder auch Umsetzung von
Projekten, die Koordination und Moderation der örtlichen Prozesse, die
Information der Verwaltung, die Vernetzung der lokalen Akteure und nicht
zuletzt die Öffentlichkeits- und Imagearbeit. Um den Gestaltungsspielraum der
Bewohner zu stärken hat sich in vielen Programmgebieten die Einrichtung eines
Quartiers- oder Verfügungsfonds bewährt, aus dem verschiedene quartiersbezogene
Projekte und Aktivitäten, nach Freigabe durch das entsprechende Gremium,
finanziert werden können.
Eine "Soziale Stadt"-Maßnahme sollte zügig umgesetzt werden.
Wie alle Städtebauförderungsprogramme soll auch das Programm "Soziale
Stadt" nicht auf Dauer in einem bestimmten Gebiet eingesetzt werden. Als
Impulsprogramm zielt es vielmehr darauf ab, die Akteure und Bewohner eines Stadtviertels
zu motivieren, Projekte anzustoßen und durch die Fortführung der Prozesse die
Verstetigung sicherzustellen.
Für die Programmaufstellung 2014 werden von der Verwaltung folgende
Maßnahmen vorgeschlagen:
Quartiersmanager 30.000 €
Quartierbüro
(Anmietung, Erstausstattung) 8.000 €
Projektfonds 10.000 €
Sonstige begleitende und unterstützende
Maßnahmen auf der Grundlage der
vorbereitenden Untersuchungen
z. B. Planung Stadtteiltreff und
Stadtteilplatz; kleinere Umsetzungen; 380.000
€
Aktivfeld des Spielplatzes „Am Kehr“ 320.000
€
Unterstützung Privatsanierungen 25.000 €
Fassadenprogramm 75.000 €
________________________________________________________________
Gesamt: 848.000 €
Die für das Programmjahr 2014 im Rahmen des Förderprogramms „Soziale
Stadt“ anzumeldenden Kosten betragen 848.000 €. Davon kann die Stadt Lauf a. d.
Pegnitz 60 % Zuschuss erhalten.
In den Fortschreibungsjahren 2015 -2017 und weitere könnten
folgende Maßnahmen angemeldet werden:
Errichtung eines Stadtteiltreffs
Platzgestaltung vor dem Stadtteiltreff
Grünachse entlang der S-Bahnlinie
Straßenraumgestaltungen
Privatsanierungen Gebäude