Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zum Krankenhausparkplatz
Vorlage
FB 5/106/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Lauf stellt von den Grundstücken Fl.Nr. 1577 oder Fl.Nr. 1574/11 der Gem. Lauf das geeignetere zur Errichtung eines Interimsparkplatzes für das Krankenhaus Lauf während der Bauzeit des BA 4 B und des dauerhaften Parkplatzes zur Verfügung.

  2. Die Stadt Lauf erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum erforderlichen Bauantrag für den Interimsparkplatz. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag auf dem Verwaltungsweg an die Baugenehmigungsbehörde weiterzuleiten.

  3. Die Stadt Lauf schafft am zur Verfügung gestellten Grundstück eine Anschlussmöglichkeit für eine provisorische Beleuchtung.

  4. Bau-, Betriebs-, Rückbau- und Wiederherstellungskosten für den Interimsparkplatz werden von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH getragen.

 

Gemäß Antrag der CSU-Fraktion (siehe Anlage 1) soll die Errichtung eines Interimsparkplatzes für das Krankenhaus Lauf während der Bauzeit des geplanten Bauabschnitts 4 B auf den westlich des Krankenhauses gelegenen Grundstücken Fl.Nrn. 1815, 1577 oder 1574/11 (siehe Anlage 2) geprüft werden.

 

Dabei ist aus Gründen der Topographie (Hanglage) und auch aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten (Biotopnähe) das Grundstück Fl.Nr. 1815 nördlich der Kunigundengasse als eher ungeeignet zu betrachten.

 

Aus technischer Sicht unproblematischer erscheinen die Grundstücke Fl.Nr. 1577 (Eigentümer: Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, Größe 15.319 m²) und Fl.Nr. 1574/11 (Eigentümer: Stadt Lauf, Größe 7.041 m²) südlich der Kunigundengasse. Auf beiden Flächen könnte der Parkplatz in der gewünschten Größe von ca. 3.000 – 4.000 m² (ca. 100 Stellplätze) realisiert werden.

 

Derzeit sind beide Grundstücke als landwirtschaftliche Nutzflächen verpachtet. Die Verwaltung ist jedoch zuversichtlich, dass bei Bedarf beide Grundstücke kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.

 

Da der Parkplatz voraussichtlich für einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren in Betrieb sein wird, ist hierfür eine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass die angedachten Flächen im Außenbereich liegen. Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich eine „Grünfläche“ mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung und Aufwertung von Grünflächen im Siedlungsbereich“ aus. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan stehen damit der Errichtung eines Parkplatzes grundsätzlich entgegen. Auch eine Privilegierung für einen Parkplatz im Außenbereich ist nach § 35 BauGB nicht gegeben.

 

Eine baurechtliche Genehmigung wäre voraussichtlich nur denkbar, wenn die Genehmigung zeitlich begrenzt und dem Bauherrn eine Rückbauverpflichtung auferlegt wird. Die weitere Vorgehensweise muss selbstverständlich in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Nürnberger Land als Genehmigungsbehörde erfolgen.

 

Weiterhin sind auch bei einer nur vorübergehenden Nutzung als Parkplatz die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die naheliegende Wohnbebauung zu beachten. Die Verträglichkeit muss durch ein entsprechendes Schallschutzgutachten nachgewiesen werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Ausbildung der Parkfläche in Schotterbauweise gegenüber einer asphaltierten Fläche höhere Schallemissionen entstehen.

 

Maßgeblich ist dabei auch die geplante Nutzung des Interimsparkplatzes. Wenn er auch für Mitarbeiter des Krankenhauses zur Verfügung stehen soll, die während der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr an- oder abfahren, ist mit Problemen bezüglich des Schallschutzes zu rechnen.

 

Aufgrund der Nähe zum Krankenhaus wäre das Grundstück Fl.Nr. 1574/11 am besten für die Anlage der Parkflächen geeignet. Aus Gründen des Schallschutzes kann es jedoch erforderlich werden, wegen des größeren Abstandes zur Wohnbebauung auf das Grundstück Fl.Nr. 1577 auszuweichen.

 

Die Möglichkeit der Beleuchtung des Parkplatzes ist gegeben, die Kosten hierfür werden von den Städt. Werken Lauf überschlägig mit 30.000 € beziffert.

 

Zum zeitlichen Ablauf ist anzumerken, dass nach Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen (Eingabepläne, Schallschutzgutachten) der Bauantrag beim Landratsamt Nürnberger Land einzureichen ist und ein Baubeginn erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen kann. Zur Koordination und Optimierung der Abläufe sind hier kurzfristig Gespräche mit der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH und dem Landratsamt Nürnberger Land erforderlich.