Betreff
Sperrung des Südrings für den Lkw-Verkehr
Vorlage
FB 5/104/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Entscheidung über den Antrag von Herrn Stadtrat Lang und weiteren Bürgern aus dem Südring auf Sperrung der Straße für Fahrzeuge über 3,5 to wird zurückgestellt bis Daten aus Verkehrserhebungen vorliegen und ein Verkehrsgutachten für die Gesamtverkehrsentwicklung in der Stadt vorliegt.

 

 

 

Mit Schreiben vom 09.10.2013 stellt Herr Stadtrat Lang im Namen der Anlieger des Südrings den Antrag auf Sperrung des Südrings für Fahrzeuge ab 3,5 to. Der Antrag wird mit der erheblichen Belastung des Südrings durch Lastkraftwagen begründet, die die Straße als Durchgangsstraße benutzen.

 

Der Südring wird derzeit im Fahrbahnbereich und teilweise auch im Gehwegbereich saniert. Durch die Bauarbeiten war es nicht möglich, aktuelle und gesicherte Zahlen über den Verkehr, insbesondere den LKW Anteil zu erheben. Vor einer Entscheidung hält es die Verwaltung daher für sinnvoll, zunächst Erhebungen in Bezug auf die Gesamtverkehrsmenge, den LKW Anteil und die Zielrichtungen der Lastwagen durchzuführen. Vor der Anordnung ist auch eine Stellungnahme der Polizei einzuholen, die mit zur Entscheidungsfindung beitragen kann.

 

Eine Beschränkung auf 3,5 to wird aus Sicht der Verkehrsbehörde  grundsätzlich und unabhängig von weiteren Untersuchungen nicht befürwortet, da davon selbst kleinere Lieferfahrzeuge betroffen wären. Eine Beschränkung von Fahrzeugen über 7,5 to erscheint auch dem Anliegen der Antragsteller entsprechen. Der Anliegerverkehr wäre ohnehin auszunehmen. Der Linienbusverkehr sollte ebenso im Südring beibehalten werden, da dieses Angebot an die Bevölkerung in dem dicht bebauten Gebiet nicht aufgegeben werden sollte.

 

Allgemein ist auch zu untersuchen, welche Auswirkungen ein LKW Verbot für den Südring hat und wie sich evtl. der Verkehr verlagert. Zudem ist auch zu bedenken, dass auch in  anderen Straßen ein LKW Verbot gefordert wird, wenn für den Südring dieses beschlossen werden sollte. All diese Fragen würden sich im Rahmen der Untersuchungen zur Gesamtverkehrsplanung für die Stadt Lauf klären lassen. Die Verwaltung hat für die Erstellung des Gesamtverkehrsgutachtens Mittel für den Haushalt 2014 beantragt.

 

Um keinen Präzedenzfall zu schaffen und zukünftige, ähnliche Anfragen auf einer einheitlichen Basis zu beurteilen schlägt die Verwaltung deshalb vor, über den Antrag erst nach Erhebung aller notwendigen Daten und nach Fertigstellung des Gesamtverkehrsgutachtens zu entscheiden.