Betreff
Antrag SK Lauf: Bezuschussung für den Bau eines Kunstrasenplatzes
Vorlage
FB 1/073/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stimmt dem Antrag des SK Lauf e.V. 1904 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Bau eines Kunstrasenspielfeldes auf dem ehemaligen B-Platz in Höhe des sich nach der Kostenschätzung voraussichtlich ergebenden ungedeckten Bedarfs von 304.200 Euro, maximal aber bis zu einem Betrag von 400.000 Euro, zu.

 

Der Zuschuss kann in Raten unter Vorlage entsprechender Rechnungen abgerufen werden.

Bis zur Vorlage eines auch vom BLSV geprüften Verwendungsnachweises wird ein Betrag von 20 % des Zuschusses einbehalten.

 

Haushaltsmittel stehen aus vorhandenen Haushaltsresten bei der Haushaltsstelle 1.5500.9880 zur Verfügung bzw. werden in den Folgejahren bei dieser Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich sind Fördermöglichkeiten des Landkreises Nürnberger Land sowie weiterer Dritter zu überprüfen und ggf. zu berücksichtigen.

 

Der Verein verpflichtet sich im Gegenzug, den Kunstrasenplatz bei Bedarf insbesondere auch den Laufer Schulen zur Verfügung zu stellen. Nutzungs- und Entgeltmodalitäten sind unter Einbeziehung der Stadt Lauf a.d.Peg. auszuhandeln.

 

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 18.10.2013 beantragt der SK Lauf e.V. 1904 nunmehr die Bezuschussung eines von ihm erstellten Kunstrasenspielfeldes auf dem bisherigen B-Platz des Vereins in Lauf.

 

Im Antrag ist dargelegt, dass für diese Maßnahme auch über den BLSV ein Zuschussantrag gestellt werden soll.

 

Aus dem zur Verfügung gestellten Protokoll des SK Lauf über einen Beratungstermin beim BLSV in der Geschäftsstelle Nürnberg am 21.10.13 ist ersichtlich, dass vom BLSV für eine derartige Investition eine Bezuschussung i. H. v. 20 %  und ein Darlehen i. H. v. 10 % gewährt werden kann.

 

Die Finanzierung des Projekts stellt sich somit für den SK Lauf derzeit wie folgt dar:

 

Geschätzte Baukosten brutto              507.000 Euro

20 % Zuschuss BLSV                          101.400 Euro

10 % Darlehen BLSV                            50.700 Euro 

10 % Eigenmittel                                   50.700 Euro

è verbleibender Zuschussbedarf       304.200 Euro

 

Der SK Lauf begründet seinen Antrag u. a. damit, dass mit einem ganzjährig bespielbaren Platz u. a. Hallenbenutzungen eingespart werden können; überdies könne der Platz den Laufer Schulen mit zur Verfügung gestellt werden.

 

Konkret beantragt der Verein die Übernahme der ungedeckten Kosten, d. h. nach obiger Darstellung, die Gewährung eines freiwilligen Investitionszuschusses i. H. v. 304.200 Euro.

 

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. sehen grundsätzlich eine Bezuschussung von 10 % der förderfähigen, ungedeckten Investitionskosten vor. Nach Buchstabe B VI i. V. m. C Ziffer 6 a) der RL können allerdings davon abweichende Beträge aus dem jeweils zur Verfügung stehenden städtischen Gesamtbudget als Förderbeträge beschlossen werden.

 

Derzeit stehen aus den Fördermittelansätzen der Vorjahre und 2013 für investive Maßnahmen der Vereine (HHStelle 1.5500.9880) noch über 800.000 Euro zur Verfügung. Für das kommende Haushaltsjahr 2014 steht der Haushaltsansatz noch nicht fest.

Zur Umsetzung des Antrages des SK Lauf wären somit ausreichend Mittel vorhanden, insbesondere auch deshalb, weil der Abruf der Zuschussraten je nach Baufortschritt und aufgrund vorliegender Rechnungen in Raten erfolgen sollte.

 

Allerdings sollte bei der Entscheidungsfindung bedacht werden, dass mit einer solch erheblichen Bezuschussung nur eines Vereins für die Zukunft ein Präzedenzfall geschaffen wird. Es muss daher in jedem Fall deutlich gemacht werden, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Lauf a.d.Peg. handelt, die nur bei vorliegender ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit gewährt werden und nicht zum Standard werden kann.

 

In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 29.11.2012, TOP 4 öS, ergeht daher folgender