Betreff
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke FlNr. 539 und 544/12 der Gemarkung Heuchling, Nähe Hersbrucker Straße Antragsteller: Baur Jochen, Hersbruck
Vorlage
BA/063/2009
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

Mit Schreiben vom 18.03.2009 (Anlage 1) hat Herr Jochen Baur einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauf für seine Grundstücke FlNr. 539 und 544/12 gestellt.

 

Als Begründung führt er an, dass die o.g. Grundstücke einschl. der vorhandenen Bebauung ohne Darstellung als Gewerbegebiet nicht veräußerbar sind.

 

Auf dem Grundstück FlNr. 539 wurde im Jahre 1989 mit Zustimmung der Stadt Lauf ein Ausstellungspavillon für Kraftfahrzeuge als Erweiterung des bestehenden Autohauses Baur auf der gegenüberliegenden Seite der damaligen Bundesstraße 14 errichtet.

 

Die Darstellung im FNP war bereits damals „Landwirtschaftliche Fläche“ und Außenbereich. Eine Zustimmung der Stadt Lauf erfolgte mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten, gewerblichen Betriebes handelte.

 

In seinem Antrag verweist Herr Baur auch auf ein Schreiben der Stadt Lauf vom 21.08.1989, worin bestätigt wurde, dass das Bauvorhaben innerhalb eines neu ausgewiesenen Gewerbegebietes liegt.

 

Die Verwaltung hat den Antrag vom juristischen Berater der Stadt Lauf prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Änderung des FNP besteht. Einzelheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Aus der rechtlichen Stellungnahme ist ersichtlich, dass eine andere Nutzung des Gebäudes nur über eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) überhaupt möglich ist.

 

Darüber hinaus muss auch die in der vorliegenden Form für weitere Nutzungen nicht ausreichende Erschließung über einen öffentlichen Feld- und Waldweg mit herangezogen werden. Außerdem sind weder Kanal- noch Wasseranschlussmöglichkeiten vorhanden.

 

Die Verwaltung hält deshalb eine neue, vom Autohaus abgekoppelte Nutzung für äußerst problematisch.

 

Der Bauausschuss wird gebeten, über den Antrag zu entscheiden.