Betreff
Antrag der Bergwacht Lauf auf einen Investitionszuschuss für den Neu(auf)bau einer Bergrettungswache
Vorlage
FB 1/066/2013
Aktenzeichen
0920 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Bergwacht Lauf, OV in der Frankenjura, für den Neuaufbau einer Bergrettungswache ein einmaliger Investitionszuschuss i. H. v. 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, höchstens jedoch 3.500,00 Euro zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht im Nachtragshaushalt 2013 unter der HHSt 1.5491.9880 zu veranschlagen, sondern sollen aus der Vereinsförderung genommen werden und  stehen unter der HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Bergwacht Lauf, OV in der Bergwacht Frankenjura, bittet mit Schreiben, erstmals vom 28.08.2012, um einen Investitionszuschuss für den geplanten Neuaufbau einer Bergrettungswache.

Die Bergwacht Frankenjura ist Mitglied der Bergwacht Bayern und so auch im Bayerischen Roten Kreuz mit organisiert. Sie deckt eine von 7 Regionen der Bergwacht in Bayern durch ihre Bereitschaften ab. Zur Bergwacht Frankenjura selbst gehören insgesamt 11 Bereitschaften.

 

Aufgrund erhöhtem touristischen Aufkommen auch in unseren fränkischen Regionen und einer zunehmenden Anzahl von Unfällen im unwegsamen Gelände hat sich die Bergwacht Bayern entschlossen, neue, näher an den touristisch interessanten Gebieten gelegene Bergrettungswachen einzurichten. Die Standorte müssen im Bezug zu den wesentlichen, zugeordneten Einsatzgebieten optimal positioniert sein. Sie wurden von einer Bewertungskommission festgelegt.

Eine Bergrettungswache umfasst mindestens die Garagen für das Bergrettungs- bzw. Ergänzungsfahrzeug und für evtl. Spezialrettungsfahrzeuge, eine separate Räumlichkeit oder einen Einsatzhänger in dem die Einsatzgeräte geeignet untergebracht werden können und eine Einssatzzentrale in der die Kommunikationsmittel (von Telefon über BOS bis Flugfunk) vorgehalten werden.

In ihrem Umfeld müssen die für die Einsatzabwicklung erforderlichen Aktiven Bergwachteinsatzkräfte den Lebens- und / oder Arbeitsmittelpunkt haben. Diese müssen „Rund um die Uhr“ alarmiert werden können und kurzfristig verfügbar sein. Die Bergrettungswachen sollen innerhalb von 10 Minuten besetzt werden können. Sie werden auf Basis der Artikel 7 und 16 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes in öffentlich-rechtlichen Verträgen verankert. Ebenso wurden die Standorte mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und den Krankenkassen abgestimmt, was zu einer stabilen Finanzierung der Betriebskosten auf Basis des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes führt.

 

Für die fränkischen Rettungswachen ging die Bergwacht ursprünglich von einem Finanzierungsbetrag von ca. 100.000,00 € je Rettungswache aus. Durch die Nutzung vorhandener Ressourcen, insbesondere ein vorhandenes Grundstück und ein Carport, konnten die entstehenden Fremdkosten (ohne Eigenleistung) durch und für die Bergwacht Lauf nun auf ca. 25.000,00 € reduziert werden. Zu erbringen sind zusätzlich Eigenleistungen von bis zu 1.000 Stunden. Darüber hinaus soll die Bergrettungswache noch eine Grundinnenausstattung erhalten (Kostenschätzung mehrere Tausend EURO). Die Bergwacht Lauf bittet um einen richtliniengemäßen Zuschuss in Höhe von 10 % der geschätzten Kosten. Da der Bergwacht Lauf nun einige eingeplante Unterstützer nicht zur Verfügung stehen (z.B. Bezirk Mittelfranken), würde sich die Bergwacht nach Aussage aber auch über eine Pauschalförderung von bis zu 5.000,00 € seitens der Stadt Lauf sehr freuen, um die noch offene Deckungslücke leichter schließen zu können.

 

 

Bisher sind an Zuschüssen und Spenden von anderen Kommunen 2.500,00 € (z.B. Hersbruck), von Firmen ca. 2.000,00 €, von der Sparkasse 5.000,00 € und von Privatpersonen ca. 2.000,00 € zur Finanzierung zugesagt worden. Der Landkreis Nürnberger Land bezuschusst die Maßnahme mit 2.500,00 €, BRK Bezirks- und Kreisverband mit je 5.000,00 € (teilweise incl., teilweise zusätzlich mit Bereitstellung vorhandener Ressourcen). Dies ergibt einen Gesamtbetrag von ca. 24.000,00 €. Der restliche Finanzbedarf für eine Rettungswache beläuft sich damit noch auf ca. 10.000,00 € zuzüglich Eigenleistungen.

 

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitions- und Anschaffungskosten:

Neubau-, Umbau und sonstige Materialkosten:                                    25.000,00 €

Eigenleistung                                                                                                  10.000,00 €

                                                                   

Gesamt (ohne Berücksichtigung vorhandener Ressourcen):                  35.000,00

                                                                              

Bereits 2011 wurde zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft ein neues Einsatzfahrzeug beschafft, das als Multifunktionsfahrzeug bei Einsätzen der Höhlenrettung, bei Naturschutzstreifen, bei Transport von Helfer/innen zur Aus- und Fortbildung und bei Einsätzen in den Mittelgebirgen herangezogen wird. Es wurde richtliniengemäß mit 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten bezuschusst.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, bei Anwendung der bisherigen Förderrichtlinien für diese geplante Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.500,00 €, zu gewähren.

Für die Beschaffung sind im Haushalt 2013 der Stadt Lauf unter der HHSt 1.5491.9880 bisher keine Mittel eingeplant. Sie müssten im Nachtragshaushalt 2013 mit vorgesehen werden oder können im Rahmen der für die Vereinsförderung eingestellten 400.000,00 € berücksichtigt werden. Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen dann im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.