Betreff
Städt. Sing- und Musikschule
Vorlage
HA/072/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

„Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit   :   Stimmen folgende Beschlussfassung:

 

 

1.      Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz ist eingebettet in den gemeinsamen musischen Bildungsauftrag und wird zur weiteren Entwicklung des musikalischen Bildungskonzeptes in Lauf  beitragen.

2.      Die städt. Sing- und Musikschule ist ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Bildung in Lauf.

3.      Der Dialog und die  Abstimmungen mit anderen musikalischen Institutionen und         Einrichtungen sollen verstärkt werden, um die Nachwuchsförderung zu verbessern.

4.      Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz  will die Sing- und Musikschule qualitativ weiterentwickeln.

5.      Die Verwaltung wird gebeten mittelfristig das Raumkonzept weiterzuentwickeln.

6.      Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird eine Kooperation mit Nachbargemeinden geprüft.

7.      Die Sing- und Musikschule ergänzt die bestehenden schulischen Angebote der musischen Bildung.

8.      Die Sing- und Musikschule soll durch Sondertarife, Ermäßigungen und Begabtenförderung, jedermann die Möglichkeit geben, sich musisch zu bilden.

9.      Die Gebühren der Sing- und Musikschule Lauf a. d. Pegnitz  zum Schuljahr 2009/10 nicht zu erhöhen und die Gebührensatzung zum Schuljahr 2009/10 wie folgt zu ändern:



 

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Lauf a. d. Pegnitz

 

Vom (Datum der Ausfertigung)

 

Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz erläßt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Lauf a.d. Pegnitz vom 23.02.1984 zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 30.03.2006:

 

 

 

 

 

Art. 1

Änderungen

           

1)        § 5  Förderung erhält folgende Fassung:

 

 

„(1)      Soziale Ermäßigung

 

a)      Für auswärtige Mitglieder aller Ensembles, die einen Instrumentalkurs besuchen entfällt der Auswärtigenzuschlag in Höhe von 15%.

 

b)      Bei sozialer Bedürftigkeit wird eine Ermäßigung zwischen 15% und 50% gewährt.

 

(2)         Begabtenförderung

 

Für außergewöhnlich leistungsstarke Schüler wird eine Ermäßigung zwischen 15% und 50% gewährt.

 

       (3)      Familienermäßigung

 

Erhalten mehrere Kinder einer Familie Musikschulunterricht, so zahlt das Kind mit der höchsten Gebühr die volle Summe. Das dritte Kind erhält eine 50%-ige, das vierte Kind erhält eine 75%-ige Ermäßigung und jedes weitere Kind erhält eine 100%-ige Ermäßigung der Gebühr.

 

(4)     Mehrfächerermäßigung

 

Erhalten mehrere Kinder einer Familie Musikschulunterricht und erhält ein Kind Unterricht in zwei Fächern, so wird das günstigste Fach um 25% ermäßigt.

 

Es kann nur entweder Familienermäßigung der Mehrfächerermäßigung in Anspruch

genommen werden.“

 

Art. 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2009 in Kraft.

 

Lauf a. d. Pegnitz, (Datum der Ausfertigung)

Stadt Lauf a. d. Pegnitz

 

Benedikt Bisping

1.      Bürgermeister“

 

 

Siehe Anlage