Beschluss:
„Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit : Stimmen folgende Beschlussfassung:
1. Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz ist eingebettet in den gemeinsamen musischen Bildungsauftrag und wird zur weiteren Entwicklung des musikalischen Bildungskonzeptes in Lauf beitragen.
2. Die städt. Sing- und Musikschule ist ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Bildung in Lauf.
3. Der Dialog und die Abstimmungen mit anderen musikalischen Institutionen und Einrichtungen sollen verstärkt werden, um die Nachwuchsförderung zu verbessern.
4. Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz will die Sing- und Musikschule qualitativ weiterentwickeln.
5. Die Verwaltung wird gebeten mittelfristig das Raumkonzept weiterzuentwickeln.
6. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird eine Kooperation mit Nachbargemeinden geprüft.
7. Die Sing- und Musikschule ergänzt die bestehenden schulischen Angebote der musischen Bildung.
8. Die Sing- und Musikschule soll durch Sondertarife, Ermäßigungen und Begabtenförderung, jedermann die Möglichkeit geben, sich musisch zu bilden.
9.
Die Gebühren der
Sing- und Musikschule Lauf a. d. Pegnitz
zum Schuljahr 2009/10 nicht zu erhöhen und die Gebührensatzung zum
Schuljahr 2009/10 wie folgt zu ändern:
„Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Lauf a. d.
Pegnitz
Vom (Datum der Ausfertigung)
Die Stadt Lauf a. d.
Pegnitz erläßt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des
Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Musikschule Lauf a.d. Pegnitz vom 23.02.1984 zuletzt geändert mit
Änderungssatzung vom 30.03.2006:
Art. 1
Änderungen
1)
§ 5 Förderung erhält folgende Fassung:
„(1) Soziale Ermäßigung
a)
Für auswärtige Mitglieder aller Ensembles, die einen
Instrumentalkurs besuchen entfällt der Auswärtigenzuschlag in Höhe von 15%.
b)
Bei sozialer Bedürftigkeit wird eine Ermäßigung zwischen 15%
und 50% gewährt.
(2) Begabtenförderung
Für außergewöhnlich
leistungsstarke Schüler wird eine Ermäßigung zwischen 15% und 50% gewährt.
(3) Familienermäßigung
Erhalten
mehrere Kinder einer Familie Musikschulunterricht, so zahlt das Kind mit der
höchsten Gebühr die volle Summe. Das dritte Kind erhält eine 50%-ige, das
vierte Kind erhält eine 75%-ige Ermäßigung und jedes weitere Kind erhält eine
100%-ige Ermäßigung der Gebühr.
(4) Mehrfächerermäßigung
Erhalten
mehrere Kinder einer Familie Musikschulunterricht und erhält ein Kind
Unterricht in zwei Fächern, so wird das günstigste Fach um 25% ermäßigt.
Es kann nur entweder
Familienermäßigung der Mehrfächerermäßigung in Anspruch
genommen werden.“
Art. 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.
September 2009 in Kraft.
Lauf a. d. Pegnitz,
(Datum der Ausfertigung)
Stadt Lauf a. d.
Pegnitz
Benedikt Bisping
1. Bürgermeister“
Siehe Anlage