Betreff
Antrag des TSV Neunhof e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Renovierung und Besandung der Sportplätze
Vorlage
FB 1/065/2013
Aktenzeichen
5210 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem TSV Neunhof e.V. für die geplante Renovierung und Besandung der Sportplätze einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 923,21 €, zu gewähren

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der TSV Neunhof e.V. bittet mit Schreiben, zuletzt vom 16.07.2013 um einen Investitionszuschuss für die geplante Renovierung und Besandung der Sportplätze.

Aufgrund der intensiven Beanspruchung müssen die Sportplätze des TSV Neunhof über den laufenden Unterhalt hinaus durch eine Fachfirma renoviert und der A-Platz zusätzlich besandet werden. Die Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um auch weiterhin einen ordnungsgemäßen Trainings- und Spielbetrieb, auch in regnerischer oder feuchter Jahreszeit, zu gewährleisten.

Für alle Maßnahmen liegen Angebote über insgesamt 9.232,09 € vor. Der TSV Neunhof e.V. bittet um einen Zuschuss der Kosten in Höhe von 10 % der geschätzten Kosten.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

veranschlagt gemäß Angebote:                                                                                    9.232,09 €

Eigenleistung (ohne):                                                                                                          0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     9.232,09

 

Die Verwaltung schlägt vor, für diese geplante Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 923,21 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.