Betreff
Antrag der Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Anschaffung von zwei Klappscheibenanlagen
Vorlage
FB 1/063/2013
Aktenzeichen
5211 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. für die geplante Anschaffung von zwei Klappscheibenanlagen einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 211,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. bittet mit Schreiben vom 08.04.2013 um einen Investitionszuschuss für die geplante Anschaffung von zwei Klappscheibenanlagen.

 

Durch die Bereitstellung der Anlagen kann künftig neben der Präzision auch die Schnelligkeit in einem bestimmten Zeitfenster trainiert werden. Dieses Angebot spricht auch Schützen an, die der Biathlon-Sport fasziniert (der sich steigender Beliebtheit erfreut). Diese Disziplin wird umweltfreundlich in der gedeckten 25 m Schießhalle des Vereins geschossen. Für die Klappscheibenanlagen liegt die Kostenschätzung mit Kostenvoranschlag incl. Eigenleistung des Vereins (85 Stunden) bei 2.110.00 €.

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitions- und Anschaffungskosten:

Klappscheibenanlagen-Material:                                                                                 1.260,00 €

Eigenleistung                                                                                                                 850,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     2.110,00

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 211,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.