Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die städtische Verordnung über das Leichenwesen in der beiliegenden Neufassung, die Bestandteil der Sitzungsunterlage ist, zu erlassen.
Die bestehende Verordnung vom
innerhalb von 24 Stunden in das Leichenhaus des städtischen Friedhofs verbracht werden muss, sondern dies jetzt erst spätestens 24 Stunden vor der Beisetzung erfolgen muss.