Betreff
Friedhöfe der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Neufassung der städtischen Verordnung über das Leichenwesen
Vorlage
FB 6/003/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die städtische Verordnung über das Leichenwesen in der beiliegenden Neufassung, die Bestandteil der Sitzungsunterlage ist, zu erlassen.

 

Die bestehende Verordnung vom 25.02.1994 ist am 10. März 1994 in Kraft getreten und gilt 20 Jahre bis zum März 2014. Deshalb wurde die Verordnung jetzt von der Verwaltung überarbeitet und dabei inhaltlich mit den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen modifiziert. Berücksichtigt wurde  insbesondere eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, nach der jede Leiche im Stadtgebiet Verstorbener nicht mehr

innerhalb von 24 Stunden in das Leichenhaus des städtischen Friedhofs verbracht werden muss, sondern dies jetzt erst spätestens 24 Stunden vor der Beisetzung erfolgen muss.