Betreff
Kommunalwahlen 2014, Berufung des Gemeindewahlleiters und eines Stellvertreters
Vorlage
FB 3/006/2013
Aktenzeichen
0240-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt

 

 

Für die Kommunalwahlen im Jahr 2014 werden

 

  1. Herr VOI Benjamin W a l l n e r, Leiter des Fachbereichs 3, zum Gemeindewahlleiter und

 

  1. Herr VR Udo T a u b m a n n, Leiter des Fachbereichs 1, zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter

 

berufen.

 

Am 16.03.2014 finden in Bayern die allgemeinen Kommunalwahlen statt. Neben dem ersten Bürgermeister und dem Stadtrat werden auf Kreisebene der Landrat und der Kreistag gewählt.

 

Nach den Vorschriften des Kommunalwahlrechts ist durch den Stadtrat ein Gemeindewahlleiter, sowie ein Stellvertreter zu berufen. Der Wahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl verantwortlich.