Betreff
Antrag der Kulturfreunde Heuchling auf einen Investitionszuschuss für die Sanierung des WC-Wagens
Vorlage
FB 1/057/2013
Aktenzeichen
31 - 32 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, den Kulturfreunden Heuchling für die geplante Sanierung des WC-Wagens einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 233,29 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Kulturfreunde Heuchling bitten mit Schreiben vom 23.04.2013 um einen Investitionszuschuss für die geplante Sanierung ihres WC-Wagens.

Die Kulturfreunde Heuchling betreuen einen WC-Wagen, der zu vielen Gelegenheiten den Vereinen und auch der Stadt Lauf, so z.B. zum Altstadtfest, zur Verfügung gestellt wird.  Eine jeweils in Rechnung gestellte Ausleihpauschale deckt aber neben den laufenden Unterhaltskosten nicht die Kosten der notwendig gewordenen Sanierung des WC-Wagens.

Für die Sanierung des in die Jahre gekommenen Wagens liegt das günstigste Angebot bei 2.332,94 €. Eine Eigenleistung kann nicht erbracht werden. Die Kulturfreunde Heuchling bitten um einen Zuschuss der Kosten in Höhe von veranschlagten 2.332,94 €.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- bzw. Sanierungskosten:

veranschlagt:                                                                                                              2.332,94 €

Eigenleistung                                                                                                                     0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     2.332,94

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 233,29 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung. Auf eine Umbuchung über den Einzelplan 3 im Haushalt soll verzichtet werden.