Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Antrag von Frau Doris
Elisa Grohs auf Benennung eines Privatweges in „Am Jadeseewäldchen“ im Bereich
des Anwesens Alt Kotzenhof 4 wird abgelehnt.
Mit einer E-Mail vom 22.07.2013 stellt Frau Doris Elisa Grohs, wohnhaft Rosenstraße 1a in Lauf, den Antrag, den im Rahmen eines Bauvorhabens in Alt-Kotzenhof entstehenden Privatweg mit einem Straßennamen zu benennen. Als Wunsch hat sich die Eigentümergemeinschaft die Bezeichnung „Am Jadeseewäldchen“ vorgestellt.
Das Bauvorhaben ist über die Ortstraße „Alt Kotzenhof“ erschlossen und hat bereits die Hausnummer 4 als Bezeichnung erhalten. Der Privatweg dient somit ausschließlich der inneren Erschließung des Grundstücks (Zufahrt zu den Stellplätzen usw.).
Straßennamen dienen in erster Linie der besseren Orientierung innerhalb einer Gemeinde. Insbesondere für die Rettungsdienste ist eine leichte und verständliche Regelung von großer Bedeutung. Da in dem Bereich „Alt-Kotzenhof“ aus historischen Gründen bereits die Hausnummern nicht wie üblich aufsteigend, sondern untereinander angeordnet sind, wäre die Benennung eines einzigen Anwesens mit einer anderen Straßenbezeichnung zudem eine zusätzliche Erschwernis.
Da weder eine Notwendigkeit noch eine Verbesserung, sondern vielmehr eher eine Verschlechterung der vorhandenen Anschriftensituation gesehen wird, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Benennung des Privatweges mit einem öffentlichen Straßennamen abzulehnen.