Betreff
Antrag auf Vergabe eines Straßennamens für einen Privatweg in Alt-Kotzenhof
Vorlage
FB 4/018/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Antrag von Frau Doris Elisa Grohs auf Benennung eines Privatweges in „Am Jadeseewäldchen“ im Bereich des Anwesens Alt Kotzenhof 4 wird abgelehnt.

Mit einer E-Mail vom 22.07.2013 stellt Frau Doris Elisa Grohs, wohnhaft Rosenstraße 1a in Lauf, den Antrag, den im Rahmen eines Bauvorhabens in Alt-Kotzenhof entstehenden Privatweg mit einem Straßennamen zu benennen. Als Wunsch hat sich die Eigentümergemeinschaft die Bezeichnung „Am Jadeseewäldchen“ vorgestellt.

 

Das Bauvorhaben ist über die  Ortstraße „Alt Kotzenhof“ erschlossen und hat bereits die Hausnummer 4 als Bezeichnung erhalten. Der Privatweg dient somit ausschließlich der inneren Erschließung des Grundstücks (Zufahrt zu den Stellplätzen usw.).

 

Straßennamen dienen in erster Linie der besseren Orientierung innerhalb einer Gemeinde. Insbesondere für die Rettungsdienste ist eine leichte und verständliche Regelung von großer Bedeutung. Da in dem Bereich „Alt-Kotzenhof“ aus historischen Gründen bereits die Hausnummern nicht wie üblich aufsteigend, sondern untereinander angeordnet sind, wäre die Benennung eines einzigen Anwesens mit einer anderen Straßenbezeichnung zudem eine zusätzliche Erschwernis.

 

Da weder eine Notwendigkeit noch eine Verbesserung, sondern vielmehr eher eine Verschlechterung der vorhandenen Anschriftensituation gesehen wird, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Benennung des Privatweges mit einem öffentlichen Straßennamen abzulehnen.