Betreff
Betrieb gewerblicher Art "Städtische Parkhäuser", Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entscheidung über die Behandlung des Jahresergebnisses 2012
Vorlage
FB 2/027/2013
Aktenzeichen
926/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss 2012 des Betriebes gewerblicher Art „Städtische Parkhäuser“ wird wie folgt festgestellt:

 

Summe Aktivseite                    5.881.705,72 Euro

Summe Passivseite                   5.881.705,72 Euro

 

Jahresgewinn                           1.510.441,30 Euro

 

 

 

Jahresgewinn lt. Gewinn-

und Verlustrechnung                1.510.441,30 Euro

 

Der Jahresgewinn 2012 wird an die Stadt Lauf a.d.Peg. ausgeschüttet.

 

Die Forderungen an die Stadt Lauf a.d.Peg. werden mit 2 % verzinst.

 

Der Eigenbetrieb Städtische Werke Lauf wurde zum 01.01.1999 in die StWL Städtische Werke Lauf GmbH umgewandelt. Um eine steueroptimierte Gestaltung bei der Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu erreichen, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.01.2001 die bis dahin steuerlich im Hoheitsbereich der Finanzverwaltung gehaltene GmbH-Beteiligung in Höhe von 766.000 Euro mit sofortiger Wirkung in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art „Städtische Parkhäuser“ eingebracht.

Die Aufrechterhaltung dieses BgA und die bisherige Handhabung wurden vom Stadtrat in dessen Sitzung am 29.09.2011 erneut überprüft und die Beibehaltung bestätigt.

 

Bereits seit 2001 ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) München mit der Erstellung der jährlichen Schlussbilanzen für den BgA „Städtische Parkhäuser“ beauftragt.

 

Für das Jahr 2012 hat der BKPV aus der kameralistischen Buchhaltung den kaufmännischen Jahresabschluss 2012 (Schlussbilanz zum 31.12.2012 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2012) erstellt. Sowohl die Schlussbilanz als auch die G+V-Rechnung 2012 liegen dieser Sitzungsvorlage bei.

 

Der zum 31.12.2012 ausgewiesene Jahresgewinn von 1.510.441,30 Euro des BgA „Städtische Parkhäuser“ resultiert aus der Gewinnablieferung der StWL Städtische Werke Lauf GmbH aus dem Wirtschaftjahr 2011.

 

Die Steuererklärungen 2012 (Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer) sowie die gesonderte Feststellung des BgA wurden dem Zentralfinanzamt am 24.07.2013 übersandt.

 

Zur steuerlichen Wirksamkeit des Jahresabschlusses 2012 ist dieser vom Stadtrat beschlussmäßig festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.