Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Finanzierung einer Boulderwand im JUZ Lauf, Antrag des Jugendrates
Vorlage
FB 1/056/2013
Aktenzeichen
FG 1.3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat Kenntnis vom Antrag des Jugendrates, eingegangen am 10. Juli 2013, auf zusätzliche Veranschlagung von Mitteln i. H. v. 22.000 Euro im Nachtragshaushalt 2013 für den Bau einer Boulderwand im JUZ Lauf.

a)      Der Ausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung auf teilweise Umschichtung des zur Verfügung stehenden Ansatzes im Verwaltungshaushalt (Nachtrag) 2013. Damit stehen dem Jugendrat in 2013 3.000 Euro im Verwaltungs- und 22.000 Euro im Vermögenshaushalt zur Verfügung.

 

oder :

 

b)      Dem Jugendrat wird im Vermögenshaushalt (Nachtrag) 2013 ein zusätzlicher Betrag

      von 22.000 Euro für die Errichtung einer Boulderwand im JUZ zur Verfügung gestellt.

      Dem Jugendrat stehen in 2013 damit 25.000 Euro im Verwaltungs- und 22.000 Euro

      im Vermögenshaushalt zur Verfügung.

 

Mit dem am 10. Juli 2013 im Hause eingegangenen Antrag der Jugendbeauftragten Auernheimer und Lang wurde um Einstellung eines Betrages von 22.000 Euro zur Finanzierung der geplanten Boulderwand im JUZ in den Nachtragshaushalt 2013 gebeten. Der Antrag ist dieser Sitzungsunterlage beigefügt.

 

Im jährlichen Haushalt (Haushaltsstelle 0.4601.6320) stehen dem Jugendrat seit 2011 jeweils 25.000 Euro für die dort beschlossenen Maßnahmen zu Verfügung.

 

Entgegen der Annahme des Jugendrates wurden die nicht verbrauchten Mittel des HJ 2012 (rd. 19.200 Euro) nicht in das HJ 2013 vorgetragen, da dies auch in den anderen Bereichen des städtischen Verwaltungshaushalts grundsätzlich nicht geschieht und dafür seitens des Jugendrates (über das zuständige Fachgebiet) auch kein Bedarf angemeldet wurde.

 

Aus den im Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mitteln sind bisher 1.413,76 Euro abgerufen worden. Für noch geplante Veranstaltungen in 2013 benötigt der Jugendrat voraussichtlich nochmals 1.000 – 1.500 Euro. Unter Berücksichtigung der Ausgaben für die Boulderwand stehen dann in 2013 aktuell noch rd. 1.500 Euro zur Verfügung.

Dem Jugendrat wurde seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass zwar eine Verbuchung der investiven Kosten für die  Boulderwand im Vermögenshaushalt als „außerplanmäßige Ausgabe„ notwendig sein wird, jedoch die bereitgestellten Mittel des Verwaltungshaushaltes diese vollumfänglich finanzieren können.

Aufgrund des vorliegenden Antrages wurden trotzdem zusätzliche 20.000 Euro im noch zu verabschiedenden Nachtragshaushalt 2013 (Haushaltsstelle 1. 4600.9680) eingeplant.

 

Mit der Vorgabe der Mitglieder des Verwaltungsausschusses vom 18.07.2013, zum Nachtrag 2013 Einsparungen insbesondere im Verwaltungshaushalt vorzunehmen, wird vorgeschlagen, die gesamten Mittel für die Boulderwand i. H. v. 22.000 Euro wie geplant im Vermögenshaushalt 2013 zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird der Ansatz des Verwaltungshaushaltes auf 3.000 Euro reduziert (ausreichend für bereits getätigte bzw. ggf. noch anfallende Ausgaben). Somit werden die bisherigen Mittel des Verwaltungshaushaltes teilweise in den Vermögenshaushalt verschoben; eine gesonderte Beschlussfassung wäre dann nicht notwendig (nicht über- oder außerplanmäßig).

 

Nur bei einem Neuansatz von 20.000-22.000 Euro zusätzlich zu den im Verwaltungshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln ist wenigstens ein Ausschussbeschluss (§ 8 GeschO) zu fassen; ggf. müsste sogar der Stadtrat entscheiden, was bei Veranschlagung im Nachtragshaushalt gegeben wäre (Mittel dann nicht mehr außerplanmäßig).