Betreff
Wahlen im Jahr 2013, Festsetzung des Erfrischungsgeldes
Vorlage
FB 3/005/2013
Aktenzeichen
040-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Für die Landtags- und Bezirkswahl am 15.09.2013 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gewährt.

 

  1. Für die Bundestagswahl am 22.09.2013 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von   35,00 € gewährt.

 

 

Am 15.09.2013 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Weiterhin wird an diesem Tag über insgesamt fünf Volksentscheide abgestimmt. Eine Woche später, am 22.09.2013, wird der Deutsche Bundestag gewählt.

 

An diesen beiden Wahlsonntagen sind wieder eine Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Verwaltung plant diesbezüglich mit einem Einsatz von ca. 350 Wahlhelfern am 15.09.2013 und mit ca. 280 Wahlhelfern am 22.09.2013. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt. In den vergangenen Jahren betrug dies 35,00 EUR. Für die Kommunalwahl wurden 50,00 EUR bezahlt.

 

In Anbetracht dessen, dass – auch auf Grund der zusätzlich auszuzählenden Volksentscheide – die Ermittlung der Wahlergebnisse am 15.09.2013 bis in die späten Abendstunden andauern wird, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes für diesen Wahlsonntag auf 50,00 EUR vor. Bei der Bundestagswahl, bei der der Aufwand der Ergebnisermittlung wesentlich geringer ist, sollte das Erfrischungsgeld bei 35,00 EUR belassen werden.

 

Entsprechende Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.