Betreff
Neubau eines Geh- und Radwegs entlang der St. 2240 von Neunhof bis Eschenau - Vorstellung der Studie
Vorlage
FB 5/070/2013
Art
Beschlussvorlage

Beim Vergleich der Baukosten im Laufer Bereich zeigt sich, dass die Radwegführung auf der nordöstlichen Seite der Staatsstraße, d. h. in Fahrtrichtung Eschenau auf der rechten Seite deutlich günstiger (ca. 17%) herzustellen ist als auf der westlichen Seite. Nach derzeitig möglicher Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für Lauf auf ca. 590.000 €. In diesen Kosten sind die geschätzten Kosten für Grunderwerb mit ca. 63.000 € enthalten. Die Kosten werden vom Freistaat Bayern mit Mitteln nach § 13 f FAG gefördert.

 

In o. g. Betrag nicht enthalten sind die Kosten für die Verlängerung des Durchlasses des Eckenbachs. Dieser Durchlass, der wie die Staatsstraße in der Unterhaltslast des Staatlichen Bauamts liegt, soll bereits im nächsten Jahr erneuert werden. Das Staatliche Bauamt hat dabei zugesagt, den Durchlass auf das für einen Geh- und Radweg neben der Fahrbahn erforderlichen Maß zu verlängern.

 

Hierzu benötigt das Staatliche Bauamt aber kurzfristig eine verbindliche Aussage, ob grundsätzlich ein Radweg geplant ist und auf welcher Fahrbahnseite der Geh- und Radweg angeordnet werden soll.

 

Auch für den Weg auf Eckentaler Gebiet wird deutlich, dass beim Vergleich der reinen Baukosten die Variante „östliche Seite“ deutlich günstiger zu realisieren ist als die Variante auf der westlichen Seite.

 

Es wird daher im Einvernehmen mit der Eckentaler Verwaltung vorgeschlagen, den Radweg auf der nordöstlichen Seite zwischen Neunhof und Eschenau zu führen.

 

Wie bereits zu Beginn erläutert, hat dieser Lückenschluss neben dem Radweg nach Altdorf die höchste Priorität und wird auch immer wieder von der Bevölkerung gewünscht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.)    Um das Radwegenetz im Stadtgebiet Lauf noch weiter zu verdichten wird entlang der Staatsstraße St 2240 zwischen Neunhof und Eschenau auf Laufer Stadtgebiet ein neuer Geh- und Radweg gebaut.

 

2.)    Aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudie und den darin ermittelten Kosten wird der Geh- und Radweg auf der nordöstlichen Seite gebaut. Der Radweg lässt sich auf dieser Seite deutlich günstiger herstellen. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes ist der dazu notwendige Eingriff in die Natur auf beiden Fahrbahnseiten als nahezu gleichwertig zu betrachten.

 

3.)    Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Erstellung einer Entwurfsplanung notwendigen Ingenieurleistungen kurzfristig zu vergeben und die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen einzuleiten.

 

 

Das Radwegenetz im Stadtgebiet Lauf konnte in den letzten Jahren deutlich ausgebaut werden. Zuletzt wurden in der Zuständigkeit des Landkreises die Radwege nach Günthersbühl und Simonshofen gebaut, während die Stadt Lauf in erster Linie entlang der Staatsstraße 2240 Richtung Altdorf bis zum Abzweig Himmelgarten und Richtung Eckental bis Neunhof einen neuen Geh- und Radweg eingerichtet hat.

 

Von Seiten des Kreises werden im Moment weitere Geh- und Radwege entlang der LAU 14 von Günthersbühl bis Behringersdorf und entlang der LAU 19 zwischen der Himmelgartenkreuzung und Himmelgarten gebaut.

 

In der Prioritätenliste des Landkreises, aber auch der der Stadt, an erster Stelle angesiedelt sind die beiden Verbindungen Richtung Altdorf und Richtung Eckental. Seit vielen Jahren ist dies auch Bürgern aus den nordwestlichen Ortsteilen wie z. B. aus Neunhof und Beerbach-Tauchersreuth ein großes Anliegen.

 

Im Haushalt 2013 der Stadt wurden deshalb Mittel zur Erstellung einer Planung für einen Radweg nach Eschenau in Höhe von 50.000 € auf der HhSt. 1.6403.9510 eingestellt.

 

In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und dem Markt Eckental wurde unter der Federführung der Stadt Lauf eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie sollten die optimale Trasse und Straßenseite für einen Geh- und Radweg erarbeitet werden, die sowohl die Kosten als auch die sonstigen Belange (Naturschutz, Anbindungen) berücksichtigt.

 

Bei der Studie ging man von einem insgesamt 2,3 km langen und 2,50 m breiten Weg aus.

Das beauftragte Ingenieurbüro kommt darin zu dem Ergebnis, dass aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes beide Straßenseiten als nahezu gleichwertig betrachtet werden können, wobei auf der südwestlichen Seite ein minimal geringerer Ausgleichsbedarf ermittelt wurde. Die Baukosten für beide Varianten wurden auf der Basis einer Ortseinsicht durch das Büro grob geschätzt und im Verhältnis mit ähnlichen Maßnahmen verglichen.